Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

LUCKENBACH – Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle, am Sonntag, 26. Februar, gegen 01:05 Uhr, überprüften Beamte der Polizeiinspektion Hachenburg einen 19jährigen Fahrzeugführer eines Audi A3. Während der Kontrolle ergaben sich Verdachtsmomente im Hinblick auf den vorherigen Konsum von Betäubungsmitteln. Ein Drogenschnelltest verlief positiv auf Amfetamin.

Bei einer Durchsuchung des Fahrzeugführers und des Fahrzeugs wurden Utensilien aufgefunden, die den Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln nahelegten. Darüber hinaus wurden geringe Mengen von Marihuana, Haschisch, Amfetamin und  XTC-Tabletten gefunden. Die aufgefundenen Betäubungsmittel als auch der Führerschein des 19 Jährigen wurden sichergestellt.

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