Versorgungsstärkungsgesetz stärkt Patientenrechte
BERLIN – Versorgungsstärkungsgesetz stärkt Patientenrechte – Erwin Rüddel: „Gute medizinische Versorgung muss weiter gewährleistet sein“ – „Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland, doch müssen wir jetzt handeln, damit das auch so bleibt. Dieser Schritt ist mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Versorgungsstärkungsgesetz, eingeleitet worden“, erklärt MdB Erwin Rüddel (CDU), der seine Fraktion im Gesundheitsausschuss des Bundesparlaments vertritt.
Der Gesetzentwurf, so Rüddel, zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. „Das erfordert eine gute Verteilung der Ärzte, in ländlichen Regionen genauso wie in städtischen Ballungsräumen. Denn Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Deshalb ermöglichen wir es den Kassenärztlichen Vereinigungen zum Beispiel durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung überall in Deutschland, und damit auch in Regionen wie dem Landkreis Altenkirchen und dem Kreis Neuwied, Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen – und zwar bevor eine Unterversorgung entsteht “, so Rüddel.
Dass die Kassenärztliche Vereinigung jetzt vor der Schließung von 25.000 Arztpraxen warnt, sei blanker Unsinn. Denn die Ärzte selbst legten zusammen mit den Kassen fest, wann eine Praxis nachbesetzt werde. Das sei immer dann der Fall, wenn die Praxis für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten gebraucht werde. „Wenn es nicht nur ein PR-Gag sein soll, dass die ‚Ärzte für ihr Leben gern arbeiten‘, dann bedeutet das auch, dass sie dort arbeiten, wo wir leben“, betont der Gesundheitspolitiker.
Ähnliches gelte für die Einrichtung der Termin-Servicestellen zur Vergabe von Facharzt-Terminen. „Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, eine bedarfsgerechte Versorgung zu leisten. Dazu gehört auch, dass alle Versicherten in einer angemessenen Zeit einen Facharzttermin bekommen. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz stärken wir die Patientenrechte. Denn die Terminstellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin hakt. Ziel ist dabei, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält. Außerdem erhalten Patienten bei planbaren Eingriffen das Recht auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung“, bekräftigt Erwin Rüddel.
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz regelt im Wesentlichen: die Sicherstellung der flächendeckenden und gut erreichbaren Versorgung. Dazu gehören vor allem Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Den bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zur Versorgung. Dazu gehört beispielsweise die Einrichtung von Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verkürzung von Wartezeiten auf einen Facharzttermin. Die Förderung innovativer Versorgungsformen insbesondere durch Einrichtung eines Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Millionen Euro jährlich in den Jahren von 2016 bis 2019. Die Erweiterung der Leistungsansprüche der Versicherten beispielsweise durch Einführung eines Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten mengenanfälligen, planbaren Eingriffen.
Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben und hilft damit eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen. Weitere Informationen zum Versorgungsstärkungsgesetz gibt es unter: www.bundesgesundheitsministerium.de – Foto: Moiner