Verbesserungen bei Hospiz- und Palliativversorgung
REGION – Verbesserungen bei Hospiz- und Palliativversorgung – Erwin Rüddel äußert sich zum neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung – „Auch im Landkreis Altenkirchen benötigen schwer kranke und sterbende Menschen benötigen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung. Das erfordert eine gezielte Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Zwar seien in den letzten Jahren beim Auf- uns Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung Fortschritte erzielt worden. Jedoch insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehle es noch an ausreichenden Angeboten.
„Deshalb bringt die unionsgeführte Bundesregierung noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Denn gerade eine gute Hospiz- und Palliativversorgung wird auch im Hinblick auf den demografischen Wandel immer wichtiger und hier besteht derzeit noch Nachholbedarf. Für die Betroffenen muss ein Sterben in Würde garantiert sein“, betont der pflegepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Ziel des Gesetzes sei, durch Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung in ganz Deutschland ein flächendeckendes Angebot zu verwirklichen, damit alle Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, auch im Sterben gut versorgt und begleitet sind. Die Vernetzung von medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie hospizlicher Begleitung und die Kooperation zwischen den verschiedenen Leistungserbringern sei in der Regelversorgung noch zu wenig ausgeprägt.
„Gerade weil der Hilfebedarf schwerkranker und sterbender Menschen von Fall zu Fall differiert und sich im Verlauf der letzten Lebensphase auch verändern kann, ist zur Gewährleistung eines reibungslosen Ineinandergreifens verschiedener Hilfsangebote eine vernetzte Versorgung umso wichtiger“, so Rüddel. Deshalb sollten neue und bereits bestehende Angebote stärker ineinandergreifen. „Dies, damit schwer kranke und sterbende Menschen entsprechend ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse versorgt und betreut werden“, ergänzt der christdemokratische Parlamentarier, wobei er insbesondere seinen Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen im Blick hat.
Der Gesetzentwurf sehe in seiner Umsetzung Maßnahmen sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der sozialen Pflegeversicherung vor. „Die Maßnahmen zielen einmal mehr darauf ab in strukturschwachen und ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu unterstützen, die Vernetzung und Kooperation von medizinischer und pflegerischer Versorgung sowie hospizlicher Begleitung in der Regelversorgung sicherzustellen, die allgemeine ambulante Palliativversorgung weiter zu stärken sowie die Finanzierungsgrundlagen stationärer Hospize zu verbessern. Ferner soll die Hospizkultur in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gestärkt und Kooperationen mit regionalen Versorgern gefördert und die Versicherten gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informiert werden“, berichtet der Gesundheitspolitiker.
Somit werde mit dem Gesetz die auch für den Landkreis Altenkirchen wichtige flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung durch gezielte Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung gestärkt. „Es werden Anreize zum weiteren Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gesetzt sowie die Kooperation und Vernetzung in den relevanten Versorgungsbereichen gefördert. Gleichzeitig werden die Versicherten besser über Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informiert, damit die letzte Lebensphase selbstbestimmt und bestmöglich begleitet verbracht werden kann“, bekräftigt Erwin Rüddel.