Verbandsgemeinde Flammersfeld sucht neue/n Bürgermeister/in
FLAMMERSFELD – Verbandsgemeinde Flammersfeld sucht neuen Bürgermeister/in – Bei der Verbandsgemeinde Flammersfeld ist die Stelle der/des Hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters wegen des Eintritts in den Ruhestand zum 01. Januar 2015 neu zu besetzen.
Zur Verbandsgemeinde Flammersfeld gehören 26 Ortsgemeinden mit rund 12.000 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Ortsgemeinde Flammersfeld.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 25. Mai 2014, von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Flammersfeld nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf die Dauer von acht Jahren, soweit nicht auf Grund der Kommunal- und Verwaltungsreform die Wahlzeit verkürzt wird, direkt gewählt (Urwahl). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Hat bei dieser Wahl kein/e Bewerberin/Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, 08. Juni 2014 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur / zum Bürgermeisterin / Bürgermeister ist, wer
Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerben sollten sich engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeiten, die mit den Ortsgemeinden und Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen. Es wird gewünscht, dass der/die gewählte Bürgermeister/in seinen/ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Flammersfeld nimmt.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit.
Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16 / B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt der / des Bürgermeisterin / Bürgermeisters zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Unabhängig von der Bewerbung auf Grund dieser Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin / Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Die Frist zur Einreichung des Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor der Wahl (07. April 2014, 18:00 Uhr) ab (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung, die in der Wochenzeitung „Unsere Verbandsgemeinde Flammersfeld“ veröffentlicht wird.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekanntgemacht und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingegangenen Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosem Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum 15. Dezember 2013 (keine Ausschlussfrist) an: Verbandsgemeindeverwaltung, -Wahl Bürgermeister/-in-, Rheinstraße 17, 57632 Flammersfeld, Postfach 102, 57630 Flammersfeld um vor Ablauf der Frist alle Unterlagen auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit überprüfen zu können.