Verbandsgemeinde Flammersfeld – Resolution zur unzureichenden Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen beim U3-Ausbau

FLAMMERSFELD – Resolution zur unzureichenden Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen beim U3-Ausbau – Der Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Flammersfeld behandelte auf seiner jüngsten Tagung eine Resolution zum Kindergartenausbau – Die Resolution wurde im Hauptausschuss der Verbandsgemeinde Flammersfeld einstimmig angenommen.

Die Resolution lautet –

Die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren ist uns ein wichtiges Anliegen! Bund, Länder und Gemeinden haben sich darauf verständigt, die Lasten gemeinsam zu tragen. Wir fordern das Land auf, seiner Verpflichtung zeitnah nachzukommen und sich insbesondere an der Finanzierung des bisherigen und weiteren investiven Ausbaus der Betreuung für Kinder unter drei Jahren seiner Verantwortung entsprechend aus eigenen Mitteln zeitnah zu beteiligen.  Nur so können wir unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden.

Bei der Festlegung der Finanzierung künftiger Maßnahmen durch das Land muss das Gesamtpakt des U3-Ausbaus analysiert, einer neuen Gesamtbetrachtung zugeführt und der nicht geleistete Anteil des Landes in voller Höhe kompensiert werden. Ziel bei der Förderung der Investitionskosten durch Bund/Land soll sein, dass alle Bauträger, die seit 01. Januar 2008 bereits investiert haben und künftig noch investieren müssen, möglichst gleich behandelt werden.

Begründung:

Die Länder stehen im Rahmen der landesrechtlichen Konnexitätsregelungen in der Pflicht, den Kommunen die für den Vollzug des Kinderkinderförderungsgesetzes, insbesondere der Realisierung des Rechtsanspruchs für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Die kommunalen Spitzenverbände und Vertreter der Landesregierung haben im März 2008 ein Eckpunktepapier abgeschlossen, das Grundlage für die Festsetzung der Zuschüsse in der Verwaltungsvorschrift  über die die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten war. In Ziffer 4 des Eckpunktepapiers war vorgesehen, dass jährlich ein Auswertungsgespräch über den Ausbaustand, den Mittelabfluss sowie die Kosten- und Bedarfsentwicklung geführt wird und im Falle eines Nachsteuerungsbedarfes beide Seiten eine einvernehmliche Änderung der Vereinbarung anstreben. Obgleich die Revision von den kommunalen Spitzenverbänden seit Ende 2009 wiederholt angemahnt wurden, hat das zuständige Ministerium erstmals mit Schreiben vom 06. Dezember 2012 Zahlen über den U-3-Ausbau und die Finanzierung vorgelegt. Danach beliefen sich die Gesamtinvestitionskosten (zum Stand Oktober 2012) auf ca. 400 Mio Euro; nach den bereinigten Zahlen des Landes auf circa 230 Mio Euro. Zu den Berechnungen hat der Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 04. April 2013 und 10. Juli 2013 zahlreiche Fragen angemeldet, die bis heute unbeantwortet sind.

Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten für den U3-Ausbau in Rheinland-Pfalz mit circa 130 Mio Euro und an den Betriebskosten mit circa 170 Mio Euro. Die Finanzbeteiligung des Landes an dem bisherigen und weiteren Ausbau der Kinderbetreuung entspricht hingegen nicht der Intention einer gemeinsamen politischen Verantwortung und Gemeinschaftsfinanzierung. Insbesondere die Beteiligung an den Investitionskosten in Höhe von gerade einmal 28,5 Mio Euro ist völlig unzureichend.

Beitrag teilen