VERBANDSGEMEINDE ALTENKIRCHEN – Resolution der Fraktionen im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Altenkirchen, im Stadtrat der Kreisstadt Altenkirchen (Westerwald) und im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Flammersfeld vom 22. Oktober 2019
VERBANDSGEMEINDE ALTENKIRCHEN – Resolution der Fraktionen im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Altenkirchen, im Stadtrat der Kreisstadt Altenkirchen (Westerwald) und im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Flammersfeld vom 22. Oktober 2019 – Die Fraktionen im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Altenkirchen, im Stadtrat der Kreisstadt Altenkirchen sowie im Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Flammersfeld haben mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass die „Standortempfehlung zur Zusammenlegung der beiden DRK-Krankenhäuser Altenkirchen und Hachenburg“ dazu geführt hat, dass mit oberster Priorität der Standort 6 (Hachenburg) und in Folge der Standort 12 (Bahnhof Hattert) einer näheren Prüfung unterzogen werden sollen. Die Fraktionen befürchten, dass trotz guter Argumente für den Standort 11 (Bahnhof Ingelbach) dieser in der weiteren Prüfung gänzlich unberücksichtigt bleibt, obwohl kein nennenswerter Unterschied nach der Gewichtung der geprüften Kriterien zu den Standorten 6 (Hachenburg) und 12 (Bahnhof Hattert) ersichtlich ist.
Grundsätzlich wird die Initiative des Krankenhausträgers, dem Deutschen Roten Kreuz, ein zukunftsfähiges und wirtschaftlich tragbares Konzept anzustreben, durch die Kommunalpolitik in Altenkirchen und Flammersfeld unterstützt. Dennoch wirft die Standortempfehlung vom 25. September 2019 Fragen auf und begründet nicht zuletzt ein Gefühl von Unverständnis in der Bevölkerung. Ein Standort in direkter Nähe zu Hachenburg bedeutet für die Bevölkerung aus dem Bereich der Kreisstadt Altenkirchen, der Ortsgemeinden Weyerbusch, Flammersfeld, Horhausen und Hamm sowie der Stadt Wissen einschließlich deren gesamten Umland unmittelbar spürbare Nachteile in der medizinischen Versorgung.
Durch den geplanten Wegfall des Standorts Altenkirchen verlängern sich bereits in der Grundversorgung die Anfahrtszeiten aus dem Großraum Altenkirchen erheblich. Dies führt gerade bei älteren und bei in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen zu Problemen. Bei einer medizinischen Notfallversorgung entscheiden die Anfahrtszeiten nicht selten über Leben und Tod. Die Bevölkerung ist gezwungen, sodann Krankenhausstandorte, die teilweise näher als Hachenburg gelegen sind, z. B. im benachbarten Bundesland Nordrhein-Westfalen oder im Landkreis Neuwied, aufzusuchen.
Der Standort 11 (Bahnhof Ingelbach) schneidet bei den Kriterien „Flächenverfügbarkeit“, „Erreichbarkeit ÖPNV“, „Erreichbarkeit Auto“ sowie „Wettbewerber“ besser ab als Standort 6 (Hachenburg). Zum Kriterium „Erreichbarkeit ÖPNV“ ist festzustellen, dass am Standort 11 (Bahnhof Ingelbach) bereits ein Bahnhaltepunkt vorhanden ist, am Standort 6 (Hachenburg) hingegen nicht. Einen zusätzlichen Bahnhaltepunkt am Standort 6 einzurichten, bedarf der Entscheidung sowie der Finanzierung Dritter. Das Institut für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung GmbH, Bremen, (BAB), hat aufgrund der besonderen Gewichtung der Kriterien „Bevölkerung“, „Erreichbarkeit ÖPNV und Auto“ und „Mitarbeiterattraktivität“ für diese Bereiche die Abstände zwischen den Platzierungen einer genaueren Analyse unterzogen, deren Ergebnisse aus Sicht der Fraktionen kritisch betrachtet werden müssen. So wird beispielsweise nicht deutlich, woraus sich die höhere Mitarbeiterattraktivität des Standortes 12 (Bahnhof Hattert) gegenüber Standort 11 (Bahnhof Ingelbach) ergibt. Auch kann die wesentlich bessere ÖPNV-Erreichbarkeit im Vergleich dieser beiden Standorte nicht nachvollzogen werden.
Ein wichtiges Kriterium für die Standortwahl ist für die Bevölkerung der Standort selbst. Ein Standort in der Nähe der Kreisstadt Altenkirchen oder der Stadt Hachenburg führt automatisch dazu, dass sich der nicht berücksichtigte Teil der Bevölkerung „abgehängt“ fühlt. Die gesellschaftspolitische Akzeptanz geht auf Seiten dieses Bevölkerungsteils verloren. Dies könnte zu Marktanteilverlusten führen, weil die Menschen aus dem unberücksichtigten Teil in andere Krankenhäuser abwandern, was für das neue Klinikum ähnliche finanzielle Probleme bedingen
könnte, wie sie im heutigen Verbundkrankenhaus bereits bestehen. Ein möglicher Standort am Bahnhof Ingelbach würde im Vergleich zum heutigen gemeinsamen Einzugsbereich die geringsten Veränderungen und mithin die geringsten Beeinträchtigungen für die Bevölkerung beider Regionen mit sich bringen. Zudem gab es vor fünf Jahren mit dem Standort „Bahnhof Ingelbach“ einen gemeinsam akzeptierten möglichen Standort. Es ist politisch nicht nachvollziehbar, warum die damals vorhandene Akzeptanz in Politik und Bevölkerung bei den aktuellen Standortkriterien und deren abschließender Gewichtung vollkommen unberücksichtigt geblieben ist.
Die Fraktionen weisen darauf hin, dass eine Schließung des Krankenhauses auch bedeutende negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Altenkirchen sowie für die künftige fusionierte Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld mit sich bringen wird. Bereits heute steht der Landkreis Altenkirchen im „Prognos-Zukunftsatlas“ im bundesweiten Landkreis-Ranking auf Platz 303 von 401 Landkreisen. Der Westerwaldkreis rangiert beinahe 100 Ränge weiter oben auf Platz 217. Im Falle der Standortentscheidung zugunsten von Hachenburg wird sich die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes „Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld“ im nördlichsten Rheinland-Pfalz für alle Wirtschaftsbereiche dramatisch verschlechtern. Eine ausgewogene landesweite Wirtschaftsförderungspolitik, die auf gleichwertige Lebensverhältnisse zielt, darf die Region Altenkirchen, Flammersfeld und Hamm, das „Raiffeisenland“, wirtschaftlich nicht abhängen. Das kann auch nicht im Interesse der Landesregierung liegen. Eine Entscheidung für ein Klinikum an einem Standort außerhalb der Grenzen der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld sowie des Landkreises Altenkirchen (Bahnhof Ingelbach) lässt wegen Verlagerung von Wirtschaftspotential und Bevölkerungsanteilen durch Wegzug negative Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Kommunen im Raum Altenkirchen-Flammersfeld befürchten. Trotz dessen plädieren die genannten Fraktionen im Sinne einer am Gemeinwohl orientierten Lösung für diesen Standort.
Die Fraktionen weisen ferner darauf hin, dass im Zuge der Standortentscheidung für das neue Krankenhaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider bisherigen Standorte „emotional“ mitgenommen werden müssen. Ein Standort in der Mitte der beiden Städte Altenkirchen und Hachenburg würde diesem Aspekt am ehesten Rechnung tragen und einen Interessenausgleich gewährleisten. Rückmeldungen von Seiten des Personals zeigen, dass eine Standortwahl in Hachenburg von den Beschäftigten in Altenkirchen als bloße Übernahme erlebt wird.
- Gemeinsam fordern die Fraktionen im Verbandsgemeinderat Altenkirchen, im Stadtrat der Kreisstadt Altenkirchen und im Verbandsgemeinderat Flammersfeld alle Verantwortlichen im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie beim Krankenhausträger, dem DRK, auf, eine gleichzeitige Prüfung der beiden Standorte 11 (Bahnhof Ingelbach) und 6 (Hachenburg) durchzuführen und über den Fortgang der Prüfung sowie deren Ergebnisse laufend und transparent zu berichten.
- Neben den von BAB geprüften Kriterien muss auch eine politische und gesellschaftliche Akzeptanz als Entscheidungskriterium für die Standortwahl Berücksichtigung finden.
- Die Fraktionen gehen davon aus, dass nach der endgültigen Standortentscheidung das Land dem Krankenhausträger einen zukunfts- und bedarfsorientierten Versorgungsauftrag erteilen wird.
In diesem Sinne appellieren die Fraktionen an alle Verantwortlichen (Landesregierung, DRK, Nachbar-Verbandsgemeinden), sich für den zentralen Standort am Bahnhof Ingelbach, der auch in der Bevölkerung die größtmögliche Akzeptanz erzielen würde, auszusprechen. Foto: Renate Wachow