VERBANDSGEMEINDE ALTENKIRCHEN-FLAMMERSFELD – Maskenpflicht in Wahllokalen

VERBANDSGEMEINDE ALTENKIRCHEN-FLAMMERSFELD – Maskenpflicht in Wahllokalen

Die aktuelle Corona-Pandemie und die pandemiebedingten Einschränkungen werden Auswirkungen auf die am Sonntag, 14. März 2021, stattfindende Landtagswahl in Rheinland-Pfalz haben. Dies gilt insbesondere für die Stimmabgabe im Wahllokal, wo besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Bei der Vorbereitung dieser Wahl werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wähler/innen als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.

Dazu zählt insbesondere die Verpflichtung, in den Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Eine Ausnahme von dieser Maskenpflicht gilt nur für die Personen, die durch ein ärztliches Gutachten eine Befreiung von der Maskenpflicht nachweisen können.

Zudem gilt auch in den Wahlräumen der Mindestabstand von 1,5 Metern. Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Entweder werden die Stifte nach jeder Benutzung gereinigt oder jeder Wähler/in erhält einen neuen und unbenutzten Schreibstift.

Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können allerdings auch eigene Stifte zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwendet werden.

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