VERBANDSGEMEINDE ALTENKIRCHEN-FLAMMERSFELD – Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld teilt mit: „der Hallensport kehrt zurück!“

VERBANDSGEMEINDE ALTENKIRCHEN-FLAMMERSFELD – Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld teilt mit: „der Hallensport kehrt zurück!“ – Die Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld öffnet ab Montag, 27. Juli 2020, wieder ihre Schul- und Großsporthallen – unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen.

Hierzu hat sie als Träger der Sportstätten für die Einhaltung dieser Maßnahmen entsprechende Voraussetzungen geschaffen. Für die Umsetzung ist der Verein und jede/r Aktive selbst verantwortlich.

Bitte beachten: die Hinweise der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld (sh. Anlage, am Bsp. der Großsporthalle Glockenspitze Altenkirchen). Diese hängen einrichtungsbezogen in jeder Halle aus.

Die Personenbegrenzung sieht zunächst in jeder Schulsporthalle, jedem Hallendrittel der Großsporthalle Altenkirchen (+ Halle 4) und der Raiffeisenhalle Güllesheim max. 20 Personen vor. Dies gilt auch für die Zweifachhalle in Altenkirchen (pro Hälfte). Im Kraftübungsraum der Zweifachhalle werden max. 5 Personen zugelassen.

Aus organisatorischen Gründen kann der Vereinssport in der Sporthalle an der Erich Kästner-Grundschule bis einschließlich 07. August 2020 erst ab 17 Uhr stattfinden. Die Schulsporthalle in Weyerbusch bleibt im Zeitraum vom 03. bis 07. August 2020 geschlossen. (Nico Hees)

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