ver.di fordert Landesregierung auf, Farbe zu bekennen
MAINZ – ver.di fordert Landesregierung auf, Farbe zu bekennen – Gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung im öffentlichen Nahverkehr! – Gesetzentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes – Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein möchten Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping bei Vergabeverfahren im öffentlichen Nahverkehr eindämmen und haben hierzu am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt. Er soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im ÖPNV und die Möglichkeit politischer Vorgaben für den ÖPNV garantieren.
ver.di sieht die Entwicklung aktuell gefährdet: Sofern private Unternehmer ihre Leistungen ohne kommunale Zuschüsse anbieten genießen sie grundsätzlich Vorrang vor den kommunalen ÖPNV-Betrieben. Sie müssen allerdings bislang auch keine sozialen Standards oder politische Vorgaben berücksichtigen. Hierdurch entsteht ein Ungleichgewicht im Wettbewerb zugunsten von Unternehmen mit niedrigem Tarifniveau oder ohne Tarifbindung.
Durch die beabsichtigten Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei Ausschreibungen im Straßenbahn- oder Busverkehr soziale Standards, Tarifbindung oder Übernahme der Beschäftigten in die Anforderungen aufzunehmen. Außerdem sollen private Unternehmer bei der Antragstellung einen Nachweis erbringen, dass sie die Leistung auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können. Vom Aufgabenträger festgelegte Standards wie etwa Umweltaspekte und Kundenbetreuung müssten sie dann ebenfalls erfüllen.
Durch eine mögliche Stimmenthaltung am Freitag im Bundesrat gefährdet die SPDgeführte Landesregierung in Rheinland-Pfalz die soziale Absicherung mehrere tausend Personen, die im öffentlichen Nahverkehr beschäftigt sind. Ein solches Abstimmungsverhalten wäre gleichbedeutend mit einer Ablehnung der Gesetzesänderung.
Die Gewerkschaft ver.di fordert die Landesregierung auf, sich mit einem klaren Ja in der Abstimmung zu der eingebrachten Gesetzesänderung auf die Seite der Beschäftigten, der kommunalen Aufgabenträger und der Fahrgäste zu stellen. Beim derzeitigen Trend von 35 Nein zu 34 Ja durch die zu erwartenden Stimmenthaltungen aus Bundesländern mit CDU und/oder FDP – Beteiligung, die als Nein zu werten sind, wird die Stimme aus Rheinland-Pfalz die Entscheidung bringen.
„Rheinland-Pfalz hat vier Stimmen im Bundesrat, wahrgenommen werden Sie von Malu Dreyer, Dr. Volker Wissing, Ulrike Höfken und Doris Maria Ahnen. Sie werden daran gemessen, ob sie ihre Entscheidung zugunsten eines unregulierbaren Verdrängungswettbewerbs auf dem Rücken der Beschäftigten oder für die Qualität und Zuverlässigkeit des ÖPNV und Sicherheit für die Beschäftigten fassen“, so Andreas Jung, Landesfachbereichsleiter Verkehr, ver.di.