Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz

WISSEN – Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz – Ein 22jähriger Mann brachte am Dienstag, 30. Januar, gegen 15:25 Uhr, an seinem neu erworbenen Audi die entsiegelten Kennzeichen seines Altfahrzeuges an. Darüber hinaus benutzte er das nicht zugelassene und damit nicht versicherte Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgelegt.

Beitrag teilen