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Union unterstützt berechtigte Anliegen der Hebammen

BERLIN – KREIS ALTENKIRCHEN – Union unterstützt berechtigte Anliegen der Hebammen –

„Für eine gute flächendeckende Gesundheitsversorgung in unserem Land sind auch im Landkreis Altenkirchen Hebammen unverzichtbar. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, junger Mütter und Familien. Sie haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung“, erklärte MdB Erwin Rüddel. Weiter sagte Rüddel: „Deshalb haben wir in dieser Legislaturperiode bereits eine Reihe ganz konkreter Verbesserungen für die Hebammen beschlossen: Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Studie zur Versorgungs- und Vergütungssituation der Hebammen in Auftrag gegeben, um deren Verhandlungsposition gegenüber den Krankenkassen zu stärken. Die Hebammen finanzieren sich nicht nur aus der Geburtshilfe, sondern auch aus der Geburtsvorbereitung, der Notrufbereitschaft bis zur Geburt und der Wochenbettbetreuung. Die bürgerlich-liberale Koalition hat dafür gesorgt, dass sie künftig als Familienhebammen bis zu einem Jahr die Familien betreuen können. Wir haben im Versorgungsstrukturgesetz festgelegt, dass die Krankenkassen die steigenden Versicherungsprämien bei Verhandlungen mit den Hebammen berücksichtigen müssen. Wir haben die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt. Durch den Mehrmengenabschlag für die Krankenhäuser wird auch eine überdurchschnittliche Steigerung der Kaiserschnitte begrenzt. Nicht nur der zuständige Bundesminister für Gesundheit, sondern auch die Bundeskanzlerin hat sich im persönlichen Gespräch mit Vertreterinnen der Hebammen über deren Anliegen informiert.

Das alles sind positive Zwischenergebnisse für die Hebammen. Überdies hat die GKV nicht nur zugesagt, die Steigerung der Versicherungsprämien komplett zu übernehmen, sondern zusätzlich eine 10-prozentige Steigerung der Vergütung angeboten. Hierüber muss jetzt zwischen GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden verhandelt werden. Wenn ein Ergebnis der Schlichtung vorliegt, werden wir dies bewerten und gegebenenfalls weitere Schritte prüfen. In jedem Fall werden wir auch die Hebammenausbildung den neuen Herausforderungen anpassen und die Ausbildungsinhalte aktualisieren. Im Übrigen müssen künftig auch die Krankenhäuser mehr Verantwortung übernehmen; dabei geht es konkret darum, dass es mit dem ‚outsourcen‘ der Hebammenleistungen aus Gründen der Kosteneinsparung nicht getan sein kann, sondern dass dann auch Versicherungsprämien für Beleghebammen übernommen werden müssen. Das alles zeigt sehr deutlich: Wir nehmen die berechtigten Sorgen der Hebammen überaus ernst! Auch bei der Geburtshilfe gilt: Qualität und Wahlfreiheit müssen im Vordergrund stehen. In diesem Kontext könnte ich mir einen sozial verträglichen Eigenanteil in den Fällen vorstellen, in denen Familien ausdrücklich Hausgeburten und Geburten in Geburtshäusern wünschen.“

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