Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

ALTENKIRCHEN – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort –

Gegen 15 Uhr ereignete sich am Samstag in der Büchnerstraße in Altenkirchen ein Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden in Höhe von ca. 4.000 Euro entstand. Der 65 Jahre alte Fahrer eines Renault Megane parkte an seiner Wohnanschrift rückwärts aus. Hierbei stieß er aber mit dem Heck gegen die Fahrerseite eines am Straßenrand geparkten fast neuen Peugeot Cabrio. An dem Peugeot entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 2.500 Euro. Der Unfallverursacher fuhr von der Unfallstelle weg, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern. Auch als er nach ca. 45 Minuten nach Hause zurückkam, meldete er sich nicht bei der geschädigten Fahrerin des Peugeot, die inzwischen bei ihrem Auto wartete. Aufgrund der Schadenshöhe ordnete der Bereitschaftsrichter des Landgerichts Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz die sofortige Beschlagnahme des Führerscheines des Unfallverursachers an.

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