Überprüfung von osteuropäischen Schrottsammlern
KIRCHEIB – Überprüfung von osteuropäischen Schrottsammlern, Fahrzeug- und Ladungssicherstellung –
Beamte der Fahndungseinheit stellten Mittwochnacht, 17. Oktober, gegen 23.15 Uhr im Ortsbereich Kircheib in der Verbandsgemeinde Altenkirchen einen augenscheinlich überladenen Kleinlastwagen der Marke Mercedes mit litauischem Kennzeichen fest. Die beiden 32jährigen Fahrzeugnutzer wurden im Rahmen der Fahrzeugkontrolle überprüft. Im Fahrzeug selbst befand sich diverser Sperrmüll und eine Vielzahl von Elektrogeräten, so auch vier Waschmaschinen. Da die Fahrzeugnutzer weder Eigentumsnachweise, noch Kaufbelege oder Genehmigungen zur Wertstoffsammlung vorweisen konnten und zudem im Fahrgastraum zwei Stangen Zigaretten ohne Steuerbanderole und zwei Trichter mit Gummischläuchen mit Spritgeruch festgestellt wurden, wurde das Fahrzeug sichergestellt und einer weiteren Überprüfung unterzogen. Bisher konnte das Ladegut keinem Eigentumsdelikt zugeordnet werden. Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und werden den zuständigen Behörden vorgelegt. Die beiden Fahrzeugnutzer wurden nach beweissichernden Maßnahmen mit ihrem Fahrzeug wieder entlassen.
Beamte der Fahndungseinheit stellten Mittwochnacht, 17. Oktober, gegen 23.15 Uhr im Ortsbereich Kircheib in der Verbandsgemeinde Altenkirchen einen augenscheinlich überladenen Kleinlastwagen der Marke Mercedes mit litauischem Kennzeichen fest. Die beiden 32jährigen Fahrzeugnutzer wurden im Rahmen der Fahrzeugkontrolle überprüft. Im Fahrzeug selbst befand sich diverser Sperrmüll und eine Vielzahl von Elektrogeräten, so auch vier Waschmaschinen. Da die Fahrzeugnutzer weder Eigentumsnachweise, noch Kaufbelege oder Genehmigungen zur Wertstoffsammlung vorweisen konnten und zudem im Fahrgastraum zwei Stangen Zigaretten ohne Steuerbanderole und zwei Trichter mit Gummischläuchen mit Spritgeruch festgestellt wurden, wurde das Fahrzeug sichergestellt und einer weiteren Überprüfung unterzogen. Bisher konnte das Ladegut keinem Eigentumsdelikt zugeordnet werden. Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und werden den zuständigen Behörden vorgelegt. Die beiden Fahrzeugnutzer wurden nach beweissichernden Maßnahmen mit ihrem Fahrzeug wieder entlassen.