Übermut und Drogengenuß brachte Ärger mit dem Gesetz ein

ASBACH – Fahrzeugbesatzung beging gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz –

Am Samstag, gegen 20:50 Uhr, gingen zwei Personengruppen von jeweils zwei Personen im Abstand von ca. 30 bis 50 Metern zu Fuß auf der Landesstraße  255 in Richtung Asbach. Zwei andere Männer fuhren mit einem VW Golf, nach einer unübersichtlichen Kurve, mit hoher Geschwindigkeit von hinten kommend an diesen zwei Personengruppen vorbei. Die betroffenen Personen mussten in den Straßengraben springen, um nicht vom Fahrzeug erfasst zu werden. Erzürnt riefen sie dem Fahrzeug hinterher. Die Autofahrer wendeten daraufhin und fuhren erneut auf die Personen zu. Die mussten nun abermals in den Graben springen, um nicht erfasst zu werden. Kurzfristig hielten die Beschuldigten an, stiegen aus und drohten, die Fußgänger zu verprügeln. Einen der vier Männer bespritzten sie schließlich noch mit Eistee. Die Fußgänger hatten sich die Autokennzeichen gemerkt und sie der Polizei mit. Die Beschuldigten konnten an der Wohnanschrift des Fahrzeugführers angetroffen werden. Der Fahrer zeigte drogentypische Ausfallerscheinungen. Der Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamin. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurde eine EC-Karte aufgefunden, die keiner Person aus dem Bekanntenkreis des Beschuldigten zugeordnet werden konnte. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die EC-Karte am 18. Juli als verloren gemeldet wurde. Die Polizei nimmt an, das mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Absicht vorlag, die Karte dem Verlierer wieder zurückzugeben, sondern für sich zu verwenden.

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