Trittbrettfahrer der öffentlichen Abfallentsorgung

KREIS – Trittbrettfahrer der öffentlichen Abfallentsorgung –

Mit Sorge wird eine für die öffentliche Abfallentsorgung fortschreitende Entwicklung gesehen, dass bei der Sperrabfallentsorgung und insbesondere bei der Elektronik- und Schrottsammlung illegal Wertstoffe von privaten Sammlern abgegriffen werden. Aber auch außerhalb öffentlicher Sammlungstermine werden illegal Abfälle privaten Sammlern überlassen. Auf Elektronikaltgeräten und Schrott liegt dabei das Hauptaugenmerk der Abfallpiraten. Gerade beim Elektronikschrott ist eine ordnungsgemäße Entsorgung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb zu gewährleisten, da diese Abfallart auch Schadstoffe enthält. Die privaten Haushalte sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Altenkirchen verpflichtet, diese Abfälle dem Abfallwirtschaftsbetrieb zu überlassen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet daher eindringlich nicht dem „Flötenspiel“ von Abfallpiraten zu folgen. Letztendlich, so Werkleiter Philipp, garantiert der Abfallwirtschaftsbetrieb eine gesetzlich ordnungsgemäße Entsorgung aller Stoffe und alle Erträge aus der Abfallverwertung kommen unmittelbar den Gebührenzahlern zu Gute.

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