Tiere unterliegen, entgegen der landläufigen Meinung, auch bei ausschließlich privatem Verzehr, der Fleischuntersuchungspflicht durch amtliches Personal.

Ab Donnerstag, 25. Oktober, feiern die muslimischen Mitbürger ihr alljährliches Opferfest, in der Regel verbunden mit der rituellen Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen. Aus diesem Grunde werden am Donnerstag wieder Außenteams der Kreisverwaltung im gesamten Kreisgebiet unterwegs sein, um illegale Schlachtungen (ohne Fleischbeschau etc.) und das betäubungslose Schächten von Tieren zu unterbinden. Im Kreis Altenkirchen ist keine Ausnahmegenehmigung zum Schächten erteilt, auch nicht an gewerbliche Schlachtstätten. In einigen gewerblichen Schlachtstätten sind Schlachtungen angemeldet. Die Tiere unterliegen, entgegen der landläufigen Meinung, auch bei ausschließlich privatem Verzehr, der Fleischuntersuchungspflicht durch amtliches Personal. Schaf- und Ziegenhaltungen sind, ebenso wie Rinder-, Pferde- und Geflügelhaltungen oder Gehegewild beim Veterinäramt anzumelden. Es gelten weitere Meldepflichten für die Tierseuchenkasse und den Landeskontrollverband. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes sind ganztägig unter den Telefonnummern: 02681 81 -2834 oder -2810 erreichbar.