Teurer Alkoholgenuss

WISSEN – Trunkenheit im Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit gem. § 24a StVG – Beamte der Polizeiinspektion Betzdorf kontrollierten im Rahmen ihrer Streife am Donnerstagabend, 06. Dezember, 2018, gegen 20:48 Uhr, einen 50jährigen Fahrzeugführer eines Renault Clio. Während der Überprüfung bemerkten sie Alkoholgeruch in dessen Atemluft. Ein Atemalkoholtest ergab 0,70 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gem. § 24a StVG eingeleitet. Als Folge dieser Ordnungswidrigkeit erwartet den 50jährigen Mann ein Fahrverbot von einem Monat und 500 Euro Geldbuße. Quelle: Polizei

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