Teilnahme am Straßenverkehr und Genuß von Alkohol vertragen sich nicht

ATZELGIFT – Wenn schon keine Fahrerlaubnis, dann wenigstens unter Alkoholeinfluss –

Am Freitag  wurde gegen 22:00 Uhr in Atzelgift ein 15jähriger Rollerfahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüft. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 15jährige keine erforderliche Fahrerlaubnis für den Roller besaß und zudem unter Alkoholeinfluss stand. Der 15jährige muss nun mit einer Strafanzeige rechnen.

24jähriger Autofahrer war auch nicht nüchtern unterwegs – Am Samstag gegen 00:10 Uhr wurden bei einem 24jährigen Führer eines Fahrzeuges bei einer Verkehrskontrolle alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,29 Promille. Der 24 jährige muss nun mit einer Strafanzeige sowie der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.

22jährige Frau hatte nicht getrunken, war aber ohne Fahrerlaubnis mit ihrem Roller unterwegs – Am Samstag gegen 16:00 Uhr wurde auf dem REWE- Parkplatz in Hachenburg eine 22 jährige Rollerfahrerin kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrzeugführerin nicht in Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist und muss nun ebenfalls mit einer Anzeige rechnen.

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