Straßenlaternen gekennzeichnet
PRACHT – Straßenlaternen in Pracht gekennzeichnet – Die Straßenlampen in Pracht wurden mit dem Laternenring gekennzeichnet. Der Laternenring ist ein Verkehrszeichen (StVO Nr 394) und kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht eingeschaltet sind. Das Verkehrszeichen ist 15 Zentimeter lang und wird auf einer Höhe von 1,5 bis 1,8 Meter rund um den Laternenpfahl angebracht. Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen die Kraftfahrzeugführer im Lichtkreis einer solchen Laterne ihr Fahrzeug innerorts nicht ohne Eigenbeleuchtung über Nacht abstellen. In der zurückliegenden Zeit wurde diese Kennzeichnung an 277 Laterne der Ortsgemeinde Pracht von Friedhelm Seelbach und Udo Seidler angebracht.

















