Stichwahl zwischen dem Amtsinhaber Nikolaus Roth (SPD) und dem Herausforderer Martin Hahn (CDU)

NEUWIED – Wahlamt der Stadt Neuwied informiert über Stichwahl – Bei der Wahl des Oberbürgermeisters am 8. November konnte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit für sich erringen. Darum kommt es am 22. November, zu einer Stichwahl zwischen dem Amtsinhaber Nikolaus Roth (SPD) und dem Herausforderer Martin Hahn (CDU).

Grundsätzlich können die Neuwieder Wahlberechtigten wieder in den angegebenen Wahlräumen ihre Stimme abgeben. Dazu muss lediglich ein amtliches Ausweisdokument, zum Beispiel der Personalausweis, im Wahlraum vorgezeigt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist hierfür nicht erforderlich.

Selbstverständlich können auch für die Stichwahl wieder Briefwahlunterlagen beantragt werden. Diese Unterlagen können weiterhin schriftlich im Briefwahlbüro in der 3. Etage, Zimmer 357 bis 359 der Stadtverwaltung Neuwied, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied oder ganz bequem über die Homepage der Stadtverwaltung Neuwied unter www.neuwied.de/briefwahl.html beantragt werden. Auch eine Beantragung per Email an wahlamt@neuwied.de ist möglich. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen und damit nicht möglich.

Briefwähler, die bei Antragstellung für die Hauptwahl die Unterlagen für die Stichwahl mit angefordert haben, erhalten diese in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Eine erneute Antragstellung ist nicht notwendig. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind wie bisher Montag bis Mittwoch 08:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr. Für Fragen rund um die Stichwahl steht das Wahlamt unter 02631 802-818 zur Verfügung.

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