Steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro erhöht

- 001 BK 13.02.03 - 9027 BerlinBERLIN – Erwin Rüddel: Ein guter Tag für das Ehrenamt in Deutschland – Steuerliche Förderung verbessert, Haftungsregelungen optimiert – „Der Bundestag hat wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige auf den Weg gebracht. Vor allem durch eine verbesserte steuerliche Förderung, aber auch durch eine Optimierung bei den Haftungsregelungen des Zivilrechts wollen wir die gesellschaftliche Anerkennung des Engagements der Bürger/innen zum Ausdruck bringen“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. „Wir erhöhen die steuerfreie Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und werden nach Inkrafttreten des Gesetzes prüfen, welche Pauschalierungen und Vereinfachungen auch für ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute möglich sind“, so der Sportbeauftragte der CDU-Rheinland-Pfalz, Erwin Rüddel. Ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, Schiedsrichter, Platzordner oder sonstige besonders engagierte Personen erhalten die Ehrenamtspauschale, welche von 500 Euro auf 720 Euro angehoben wird. Einnahmen unterhalb dieser Grenzen unterliegen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Dies ist gleichzeitig auch eine Entlastung von Bürokratie. „Bürgerschaftliches Engagement wird zu großen Teilen durch Vereine und Stiftungen erbracht. Der Gesetzentwurf enthält daher unter anderem auch deutliche Flexibilisierungen bei der Rücklagenbildung und der Mittelverwendung“, so Rüddel weiter.  Zusätzlich wurde die Abschaffung des sog. Endowment-Verbots im Stiftungsrecht beschlossen. Damit wird z. B. die Einrichtung von „Stiftungsprofessuren“ erleichtert.“

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