Stärkung des kommunalen Ehrenamtes –

Personen Rüddel RTBERLIN – Aufwandsentschädigungen sollen auch weiterhin nicht auf Rentenzahlungen angerechnet werden – Erwin Rüddel begrüßt die Stärkung des kommunalen Ehrenamtes – „Die CDU hat sich im Deutschen Bundestag für eine Stärkung des kommunalen Ehrenamtes ausgesprochen. Auch über den September 2015 hinaus sollen Aufwandsentschädigungen nicht auf Rentenzahlungen angerechnet werden. Davon werden auch im Landkreis Altenkirchen viele im kommunalen Ehrenamt tätige Frauen und Männer profitieren“, erklärt aktuell der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Die bis September nächsten Jahres bestehende Ausnahmeregelung, nach der keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen von kommunalen Ehrenbeamten auf Rentenzahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt, soll über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Diese Entscheidung fiel im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Rentenpakets.

„Das ist ein wichtiges Signal für die kommunalen Amts- und Mandatsträger sowie für die Kandidaten der Kommunalwahlen am kommenden Sonntag, 25. Mai“, sagt Rüddel. Gleichzeitig betont der Abgeordnete jedoch, dass die angestrebte Verlängerung nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Die laufende Wahlperiode müsse auch genutzt werden, um eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden. „Es muss sichergestellt werden, dass das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht wird“, betont der Christdemokrat.

Dabei sei eine Sonderregelung für das kommunale Ehrenamt gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement wie beispielsweise in Vereinen durchaus gerechtfertigt und vertretbar. Beim kommunalen Ehrenamt handele es sich immerhin um die Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der verfassten Staatlichkeit, die ohne das kommunale Ehrenamt von Hauptamtlichen wahrgenommen werden müssten.

Nach geltendem Recht kann derjenige, der vor Erreichen der Regelalterszeit Rente bezieht, nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden. Das betrifft auch kommunale Ehrenbeamte, deren Aufwandsentschädigung nur aufgrund einer Übergangsregelung bislang nicht auf Rentenzahlungen angerechnet wird. Nach Ablauf der fünfjährigen Übergangszeit im September 2015 ist der steuer- und sozialabgabenpflichtige Entgeltanteil an einer Aufwandsentschädigung, wie jedes andere Arbeitsentgelt auch, als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten zu berücksichtigen.

„Dies führt dazu, dass Aufwandsentschädigungen eine Rentenkürzung bewirken werden, sobald sie 450 Euro übersteigen. Damit wird manches kommunale Ehrenamt für Frührentner unattraktiv und es wird dadurch auf kommunaler Ebene immer schwieriger, Ämter zu besetzen. Auch deshalb wäre die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf eine vorzeitig erhaltene Rente absurd. Dann müsste beispielsweise ein betroffener Ortsbürgermeister seine Aufwendungen aus dem kommunalen Ehrenamt selber aus seiner Rente bestreiten. Und das wäre keinesfalls hinnehmbar“, bekräftigt Rüddel.

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