„Stärkung der ambulanten Krankenpflege nötig“
REGION – Erwin Rüddel MdB „Stärkung der ambulanten Krankenpflege nötig“ – „Wir haben in der letzten Legislaturperiode für die stationäre Pflege festgelegt, dass Tarifsteigerungen vollumfänglich von den Kassen über Pflegesatzverhandlungen refinanziert werden müssen. Dass auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege vollständig von den Kostenträgern übernommen werden, formulieren wir gerade im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Erwin Rüddel. „In der ambulanten Krankenpflege haben wir diese Regelung nicht. Tarifsteigerungen müssen auch zu höheren Vergütungen der Behandlungspflege in der ambulanten Pflege führen. Auch hier muss es eine Refinanzierung durch die Krankenkassen geben für eine gute Bezahlung der Pflegekräfte.“
In der letzten Legislaturperiode wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich erhöht und der Kreis der Leistungsempfänger ausgeweitet. Um diese Leistungen, gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel, überhaupt anbieten zu können, werden ausreichend Pflegekräfte benötigt. Dazu gehört, neben den entsprechenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Bürokratieabbau und dem Einsatz von digitaler Unterstützung, auch eine angemessene Bezahlung.