Sperrabfallentsorgung im Landkreis Altenkirchen

AK  16-AWB-SperrmüllALTENKIRCHEN – Sperrabfallentsorgung im Landkreis Altenkirchen – Die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis Altenkirchen führt immer wieder zu offenen Fragen oder kleineren Schwierigkeiten. Über diesen Pressebericht möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen helfen, die Informationsdefizite weiter abzubauen.

Zum Sperrabfall (oder Sperrmüll) zählen Möbel, sperrige Kunststoffgegenstände sowie Bodenbeläge. Diese müssen zudem von Hand verladen werden können, Kantenlänge max. 2 Meter und max. Einzelgewicht 50 Kilo. Für Privathaushalte im Landkreis Altenkirchen ist die Sperrabfallentsorgung für bis zu vier Abholungen in den allgemeinen Abfallentsorgungsgebühren enthalten. Sperrmüll anmelden und einen Termin erhalten geht ganz einfach per Telefon, Email oder schriftlich. Wenn Sie einen besonders kurzfristigen Entsorgungstermin wünschen, können Sie auch unseren kostenpflichtigen Sperrabfall-Express-Service nutzen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-ak.de.

Zum Sperrabfall gehören insbesondere: ausgediente Möbel jeglicher Art wie Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Liegen, Holzbettgestelle, Sprungrahmen, Matratzen usw. Sperrige Gegenstände aus Kunststoff, die mindestens so groß sind wie eine Getränkekiste bzw. nicht in eine 120 Liter Abfalltonne passen, z. B. Kinderrutsche, Sandkasten, großes Plastikspielzeug, Bobby Car, Gartenmöbel, Wäschekorb, Planschbecken, Pool etc.

Stehlampen aus Holz/Kunststoff ohne Leuchtmittel, Kinderwagen, Sonnenschirme, Skier, Holzleitern, große Bilderrahmen, Teppiche und textile Fußbodenbeläge. Sperrmüll dieser Art wird in haushaltsüblichen Mengen, bis 2 Kubikmeter; Anspruch einmal je Quartal, von dem AWB kostenlos abgeholt und umweltgerecht nach einer Sortierung entsorgt. Nicht zum Sperrmüll zählen unbewegliche Gegenstände, die beim Umzug üblicherweise zurückbleiben, z. B. Paneele, sanitäre Einrichtungen, Parkettböden, Türen, Fenster, Geländer, Tapeten, Müllsäcke etc.

Metallgegenstände werden als Metallschrott separat und kostenlos abgeholt genau wie Elektro- und Elektronikgeräte. Dies geschieht in einer kombinierten Abfuhr.

Bitte achten Sie darauf, dass die Sperrabfallgegenstände möglichst erst am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr oder aber frühestens am Abend zuvor ab 17:00 Uhr, und nicht schon einige Tage vorher ebenerdig und gut sichtbar an die Straße gestellt werden. Ansonsten wird der „Sperrabfallhaufen“ leider häufig durchwühlt und im Vorfeld beraubt. Genau aus diesem Grund gibt der AWB auch keine festen Termine öffentlich heraus, sondern jeder Bürger erhält einen individuellen Termin nach Anmeldung.

Die andere negative Erscheinung ist das „Dazustellen“ von weiteren Sperrabfallmengen. „Sofern dies z.B. unter Nachbarn abgesprochen ist und die Mengenbeschränkung weiterhin eingehalten wird“, stellt dies gemäß Werkleiter Werner Schumacher überhaupt kein Problem dar.

Wird jedoch die haushaltsübliche Menge überschritten oder gar Abfallarten hinzugestellt, welche nicht zur Sperrabfallfraktion zählen, erwächst ein größeres Problem, da diese Abfälle durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen nicht mit abtransportiert werden. Es handelt sich dann um sogenannte „Wilde Müllablagerungen“, welche zur Anzeige gebracht werden können und ein empfindliches Bußgeld im vierstelligen EURO-Bereich nach sich ziehen können. Gemäß Satzung sind Bußgelder bis zu 5.000 Euro möglich bei erwiesenen Gesetzesverstößen. Somit ein klarer Apell des AWB an ein faires Miteinander an dieser Stelle. Weitere Fragen zur Sperrabfallentsorgung beantwortet der Bürgerservice des AWB unter der Durchwahlnummer: 02681 81-3033

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