Sorgfältige Gewissensentscheidung für die Präimplantationsdiagnostik

BERLIN – Sorgfältige Gewissensentscheidung für die Präimplantationsdiagnostik –

„Nach eingehender Beschäftigung mit der Materie und nach reiflicher Überlegung habe ich im Bundestag für den Gruppenantrag meines Fraktionskollegen Peter Hintze gestimmt, der die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in engen Grenzen erlaubt“, erklärte MdB Erwin Rüddel am frühen Donnerstag Nachmittag, unmittelbar nach der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag. „Das war eine sorgfältige Gewissensentscheidung“, so Rüddel, „denn für die verschiedenen Sichtweisen gab es jeweils sehr ernstzunehmende Argumente. Für mich stand aber folgende Überlegung im Vordergrund: Wenn Abtreibung straffrei ist, und das ist in unserem Land der Fall, dann sehe ich keine wirklich tragfähige Grundlage, um die Präimplantationsdiagnostik zu verbieten.“ Deshalb, so der Gesundheitspolitiker, habe er für den Gesetzentwurf plädiert, der eine Zulassung der PID in engen Grenzen vorsieht. Die PID sei eine menschenfreundliche Medizin. Dabei handele es sich um ein medizinisches Diagnoseverfahren im Rahmen der künstlichen Befruchtung, das es vor allem erblich vorbelasteten Paaren ermöglicht, bereits vor Einleitung einer Schwangerschaft Klarheit über mögliche schwere Schwangerschaftsrisiken zu gewinnen. Bei dieser Methode würden künstlich befruchtete Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf genetische Defekte hin untersucht. Das eröffne den Frauen die Möglichkeit, die Qual einer eventuellen Spätabtreibung sowie das Risiko von Tot- und Fehlgeburten von vorneherein zu vermeiden. „Die PID wird bereits seit Jahrzehnten in vielen europäischen Ländern praktiziert und viele Eltern bitten darum, die PID auch in Deutschland gesetzlich zuzulassen. Ich wollte mit meinem Votum dazu beitragen, diesen Wunsch zu erfüllen“, sagte Rüddel. Dabei betonte Rüddel, dass die PID aber nur solchen Paaren ermöglicht werden solle, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen sei. Eine künstliche Befruchtung mit einer gentechnischen Untersuchung der Embryonen könne hier frühzeitig wichtige Aufschlüsse liefern. „Mit der Präimplantationsdiagnostik erhöhen wir die Chance, quälende Abtreibungen sowie Tot- und Fehlgeburten zu vermeiden. Damit sagen wir ‚Ja‘ zum Leben und ‚Ja‘ zum Kind. Eltern mit verhängnisvollen erblichen Belastungen machen wir damit zur Familie“, konstatierte der Familienpolitiker. Zuweilen werde eingewandt, dass man es mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle bereits mit einem Menschen im frühesten Stadium zu tun hätte, dem die volle Menschenwürde zukomme. Aus der Biologie wisse man, dass sich ein Embryo nur im Mutterleib, nur mit der Mutter, fortentwickeln kann. Mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle bilde sich ein genetischer Code, der später noch im Wege der Mehrlingsbildung zu unterschiedlichen Individuen führen könne. Die Einnistung sei damit der entscheidende Beginn des Individuums. „Das Gebot der Unantastbarkeit der Menschenwürde ist auch für mich verpflichtend. Wer aber daraus ein Verbot der PID ableitet, der müsste nach meiner Auffassung die Abtreibung grundsätzlich unter Strafe stellen. Tatsächlich darf aber in Deutschland nach geltendem Recht bis zum dritten Monat abgetrieben werden, in Notsituationen – etwa bei schweren Behinderungen – sogar bis kurz vor der Geburt. Deshalb habe ich dem Antrag zugestimmt“, bekräftigte Erwin Rüddel.

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