Sonderpreis der MusikKultur Rheinland-Pfalz 2010
RHEINLAND-PFALZ – Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz und Lotto Rheinland-Pfalz vergeben zum 40 jährigen Bestehen der GlücksSpirale einen Sonderpreis der MusikKultur 2010. Der Preis ist als Anerkennung für eine außergewöhnliche Idee und deren erfolgreiche Umsetzung im ehrenamtlichen Engagement zu sehen.
Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz zeichnet beispielgebende besondere Projekte im Bereich der MusikKultur aus. Bewerben können sich nur Verantwortliche und Mitglieder aus den Mitgliedsverbänden des Landesmusikrates mit einem Projekt in Rheinland-Pfalz. Dieses soll schon abgeschlossen sein, muss aber auf Fortsetzung bzw. Wiederholung angelegt sein. Bevorzugt werden Projekte, die beispielhaft und zukunftsweisend wirken, sowie Kreativität wagen und in die Potentiale der Kinder investieren. Einzureichen sind als Anmeldeunterlagen eine formlose Projektbeschreibung, maximal zwei DIN A4 Seiten, Fotos, DVDs und oder CDs. Die Jury wird vom Landesmusikrat Rheinland-Pfalz berufen. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Das Preisgeld ist in Höhe von 7.500 Euro ausgelobt. Eine Teilung des Preises steht im Ermessen der Jury. Die Preisverleihung wird in einer Veranstaltung zum Jubiläum der GlücksSpirale im Februar oder März 2010 in der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz vergeben. Die Trägerschaft dieses Wettbewerbs liegt beim Landesmusikrat Rheinland-Pfalz. Der Anmeldeschluss ist der 31. Dezember. Die Anmeldeadresse lautet: Landesmusikrat Rheinland-Pfalz, Kaiserstr. 26 bis 30, in 55116 Mainz, Telefon: 0 61 31- 22 69 12 Fax: 0 61 31 – 22 81 45, die Emailadresse ist: info@lmr-rp.de