Sendemast ist rechtmäßig genehmigt
RHEINBREITBACH – Sendemast ist rechtmäßig genehmigt –
Die Mobilfunksendeanlage in Rheinbreitbach auf Burg Steineck in der Simrockstraße stellt eine so genannte bauliche Nebenanlage dar und ist nach den geltenden Vorschriften rechtmäßig genehmigt und errichtet worden. Dies bestätigt das Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht erklärt mit Beschluss vom 3. Januar: Eine Mobilfunksendeanlage, die bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz eine untergeordnete Funktion hat, ist eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO. Genau dies trifft auch auf die von Anwohnern kritisierte Anlage zu. Damit sieht sich auch die Kreisverwaltung Neuwied als Baugenehmigungsbehörde in ihrer Rechtauffassung bestätigt. Lange herrschte zwischen Bürgern, Behörden und Betreiber Streit in der Frage ob eine derartige Anlage am realisierten Standort überhaupt genehmigungsfähig sei. „Allerdings“, so der 1. Kreisbeigeordnete und Baudezernent Achim Hallerbach, „hat der Betreiber den rechtlich möglichen Rahmen voll ausgeschöpft und uns nie im Zweifel darüber gelassen, dass eine Anlage für ihn nur an diesem zulässigen Standort in Frage käme. Somit stand einer baurechtlichen Genehmigung nichts im Wege. Ich kann die Argumente der Anwohner einerseits nachvollziehen, andererseits war der Betreiber nicht auf Angebote, alternative Standorte zu berücksichtigen, eingegangen. Somit kann eine Genehmigungsbehörde schließlich auch nur im Rahmen des Baurechts entscheiden.“ Die Initiative immissionsarmes Wohnen Rheinbreitbach erklärt inzwischen die Rücknahme der Berufung beim Oberverwaltungsgericht und den Rechtsstreit um den Mobilfunkmast für vorerst beendet. Infos: http://www.bverwg.de/pdf/2935.pdf