Seit 2014 keine Fahrerlaubnis mehr und doch wieder gefahren
HÖHN – Wiederholte Trunkenheitsfahrt – Bei einer Verkehrskontrolle mit einem 48jährigen Autofahrer aus der Verbandsgemeinde Westerburg wurde am Samstag, 08. August, um 00:15 Uhr, festgestellt, dass er infolge Alkoholkonsums fahruntüchtig war. Der gleiche Fahrer war bereits vor zwei Wochen in gleicher Weise aufgefallen. Damals und jetzt wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein des Wiederholungstäters wurde bereits 2014 entzogen. Jetzt darf der Trunkene Strafanzeigen wegen Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis erwarten. Der Fahrzeughalter wird auch angezeigt, er hätte die Fahrt nicht zulassen dürfen.