Schallschutznorm darf nicht verändert werden

BERLIN/REGION – Schallschutznorm darf nicht verändert werden – Erwin Rüddel richtet dringenden Appell an Bundesumweltministerin Hendricks – Dateien hochladen„Die Sorgen der Bürgerinitiativen gegen Bahnlärm nehme ich sehr ernst und unterstütze diese seit vielen Jahren. Deshalb ist auch eine Änderung der DIN-Norm zum Schallschutz keinesfalls akzeptabel, wie sie derzeit im Bundesumweltamt  (UBA) und im Deutschen Institut für Bautechnik (NABau) erörtert wird“, äußert aktuell der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel verbunden mit einem entsprechendem Appell an Bundesumwelt- und Bauministerin Hendricks (SPD), da ein entsprechender Vorschlag des Deutschen Instituts für Normung (DIN) nur über eine Verordnung oder ein Gesetz rechtswirksam wird.

Hintergrund für diesen Appell sind geplante Änderungen am vom Deutschen Institut für Normung (DIN) verabschiedeten „Schallschutz im Hochbau“, DIN 4109. Hier wird unter anderem der Schallschutz von Außenbauteilen an Gebäuden geregelt und der gilt für die Berechnung des Schallpegels innerhalb von Räumen. Ein dem Bundesumweltministerium im Januar unterbreiteter Änderungsvorschlag sieht eine Minderung des Beurteilungspegels für den Schienenverkehr um pauschal 5 dB vor.

„Das ist strikt abzuweisen. Denn hier darf es zu keinem Sonderstatus der Bahn durch die Hintertür kommen“, argumentiert Rüddel, der Mitinitiator der inzwischen über 120 Abgeordnete zählenden überparteilichen „Parlamentsgruppe Bahnlärm“ im Deutschen Bundestag ist. Der heimische Abgeordnete befürchtet, dass die vorgeschlagene Korrektur von 5 dB eine Wiedereinführung des „Schienenbonus“ bedeuten könnte.

„Da bin ich strikt gegen“, betont Rüddel, der in dieser Angelegenheit wieder in Verbindung mit dem Bundesverkehrsministerium steht. Denn Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt unterstützt Rüddel und ist ebenfalls gegen eine Senkung des Grenzwertes. So wird auch das Bundesverkehrsministerium dem NABau über das UBA mitteilen, dass die vorgeschlagene Änderung der DIN 4109 nicht mitgetragen wird, da durch die pauschal angesetzte Korrektur an Strecken mit vorwiegendem Schienengüterverkehrslärm der Schallschutz an Schlafräumen zu gering ausfallen könnte.

Die Entscheidung über den Änderungsvorschlag zur DIN 4109 wird im Mai erwartet. „Der Vorschlag ist in jeder Hinsicht abzulehnen. Von der SPD-gestellten Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, darf und muss erwartet werden können, dass hier dem Grundbedürfnis der betroffenen Menschen um Schallschutz in jeder Hinsicht Rechnung getragen wird“, bekräftigt Erwin Rüddel.

 

Foto: „Die Schallschutznorm darf nicht verändert werden“, fordern Erwin Rüddel MdB und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.

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