Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ mit Sitz in BIELEFELD
RHEINLAND-PFALZ – Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mitteilung – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/Nordrhein-Westfalen sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, welche wiederkehrend von dem Konto der Spender abgebucht werden. Die ADD bittet rheinland-pfälzische Spender und Förderer des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW um Überprüfung ihrer Kontoauszüge, ob die wiederkehrenden Einzüge durch den Bielefelder Verein gestoppt wurden. Sollten weiterhin Einzüge erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.