Sachbeschädigung an einem Neufahrzeug auf dem Gelände eines Autohauses

ALTENKIRCHEN – Sachbeschädigung an einem Neufahrzeug auf dem Gelände eines Autohauses.

Am Mittwoch, 10. März gegen 07.30 Uhr wurde durch einen Mitarbeiter eines Autohauses in Altenkirchen, in der Kölnerstraße, festgestellt, dass ein abgestelltes Neufahrzeug, ein VW Golf, Typ 6, am linken vorderen Kotflügel eine Beschädigung aufwies. Schadenshöhe ca. 2.000Euro. Der beschädigte PKW war noch nicht zugelassen und sollte in die Ausstellungshalle gebracht werden. Am Dienstag gegen 18.00 Uhr war das Fahrzeug noch unbeschädigt. Das Neufahrzeug war im hinteren Bereich des Anwesens abgestellt. Da das Gelände der Autozentrale nicht abgesperrt ist, kann davon ausgegangen werden, dass jemand mit seinem Fahrzeug das Gelände befuhr und beim Wenden oder Einparken das Neufahrzeug beschädigte und sich entfernte, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern und die Feststellung seiner Person zu ermöglichen.

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