Runder Tisch der Ministerin ist auf gutem Weg

MAINZ – Gesundheitliche Versorgung / Klageflut bei Sozialgerichten – Ernst Merz: Runder Tisch der Ministerin ist auf gutem Weg – Ernst Merz, der frühere langjährige Präsident des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, zeigte sich nach dem von ihm moderierten Treffen des Runden Tisches zuversichtlich: Das Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen ist in einer konstruktiven Atmosphäre verlaufen. Den Vertragspartnern ist sehr daran gelegen, die Gespräche fortzusetzen und zeitnah eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden“, betonte Merz.

In der vergangenen Woche haben die Vertreter auf Bundesebene eine Empfehlung ausgesprochen und den Vertragspartnern auf Landes- und Ortsebene (Krankenhäusern und Krankenkassen) ein Handlungs- und Prüfschema empfohlen. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hatte die Einigung auf Bundesebene begrüßt und betont, diese sei „prinzipiell geeignet, Rechtsfrieden herzustellen, Planungssicherheit zu schaffen und die Versorgungssicherheit im Bereich der Schlaganfallversorgung und auch der Geriatrie flächendeckend sicherzustellen“.

„Heute ist deutlich geworden, dass es bei den Handelnden in Rheinland-Pfalz die Bereitschaft gibt, auf Basis der Bundesempfehlungen eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu erarbeiten und umzusetzen. Mit dem heutigen Gespräch sind wir auf diesem Weg einen großen Schritt weitergekommen. Der Runde Tisch soll am 15. Januar 2019 fortgesetzt werden. Die Beteiligten haben Einvernehmen erklärt, bis dahin Detailfragen zu klären“, sagte Merz. Sein Ziel sei es auch, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Gesundheitssystem zu stärken und zugleich eine Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit zu erreichen.

Die Vertreter der Krankenhäuser bewerten den Start der Mediation als positiven Schritt, die von der Bundesebene formulierte Empfehlung in Rheinland-Pfalz umzusetzen. „Wir erwarten, dass im Ergebnis die Mehrzahl der Klagen auch in Rheinland-Pfalz zurückgezogen werden und damit die bewährten Versorgungsstrukturen in der Geriatrie und Schlaganfallversorgung flächendeckend gesichert werden“, sagte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Aufnahme der Mediationsgespräche in Rheinland-Pfalz, in der wir heute sehr viele konsensfähige Aspekte finden konnten. Neben hoher Dialogbereitschaft sehen wir auch, dass erste praktische Schritte für eine zukünftige gemeinsame Gestaltung der Versorgung gesetzt sind“ so Christina Sabic, Geschäftsbereichsleiterin Stationäre Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. „Neben der Sicherung der flächendeckenden Versorgung für unsere Versicherten geht es uns genauso um die Aufrechterhaltung einer hohen Qualität und leitlinienentsprechenden Versorgung in der Neurologie und Geriatrie“ sagte Bettina Hamann-Becker vom BKK-Landdesverband-Mitte.

Hintergrund: Die Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung und geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung, die Mindestmerkmale für die Leistungsabrechnung neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere Flächenländer auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze Stichtagsregelung für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen vor. In der Praxis hat dies zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht wurden, da diese befürchtet haben, dass potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt.

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