Rüddel warnt Landesregierung vor Zweckentfremdung der Bundesmittel

Berlin - Erwin Rüddel MdB -BERLIN „Der Koalitionsvertrag bringt den Kommunen eine gewaltige finanzielle Entlastung“ – Rüddel warnt Landesregierung vor Zweckentfremdung der Bundesmittel. „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD bringt auch den Kommunen im Landkreis Altenkirchen die größte Entlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das beweist, dass die Interessen der Kommunen bei einer unionsgeführten Bundesregierung in besten Händen sind. Aber ich füge hinzu: Entscheidend ist, dass diese zusätzlichen Mittel auch uneingeschränkt den Kommunen zugutekommen und von den Ländern nicht zweckentfremdet werden. Da gibt es im Bezug auf Rheinland-Pfalz leider schon wieder erste Zweifel“, erklärt der heimische Erwin Rüddel mit Blick auf Einlassungen des Mainzer Innenministers Lewentz (SPD).

„Um es ganz deutlich zu sagen: Es geht nicht an, dass die Gelder, die der Bund den Kommunen zusätzlich zur Verfügung stellt, an den ‚klebrigen Händen‘ der Länderfinanzminister hängen bleiben und Städte, Kreise und Gemeinden die Dummen sind“, fügt Rüddel hinzu. „Um nur ein Beispiel zu nennen: Der Wunsch nach einer Fortsetzung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln ignoriert, dass der Bund von vornherein mit den Ländern eine Anschubfinanzierung auf die Dauer von drei Jahren vereinbart hat. Ab 2014 steht den Kommunen mit rund fünf Milliarden Euro aus der größten Kommunalentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Vielfaches der Kosten der Schulsozialarbeit zur Verfügung“, so der Abgeordnete weiter.

„Somit können nicht nur die Kosten der Schulsozialarbeit finanziert werden, sondern auch viele weitere Projekte der Kommunen“, betont der Christdemokrat. Hier seien die Finanzminister der Bundesländer gefordert, diese Mittel ungekürzt und zusätzlich an die Kommunen weiterzuleiten. „Vor allem bei Entlastung der Länder im Laufe der Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro zur Finanzierung von Kindergrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen muss darauf geachtet werden, dass diese Mittel gerecht zwischen Ländern und Kommunen aufgeteilt werden. Hier dürfen sich die Länder nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Bundesländer sind zu allererst für eine auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen verantwortlich. Gleiches gilt auch für den Breitband-Internetausbau, der vor allem für die Kommunen im ländlichen Raum essentiell ist. Der Koalitionsvertrag hat hierfür die richtigen Weichen gestellt“, unterstreicht der heimische Bundestagsabgeordnete.  „Besonders begrüße ich ferner die geplante Stärkung der Gesundheitsversorgung und der Pflegestrukturen im ländlichen Raum. Das sichert in unserer Region eine effiziente und bedarfsgerechte Versorgung und ist auch für die Attraktivität der ländlichen Kommunen ein wichtiger Pluspunkt“, so Rüddel.

Insgesamt stellen sich nach Angaben des CDU-Bundestagsabgeordneten Rüddel die direkten und indirekten Entlastungen der Kommunen in der neuen Legislaturperiode gemäß dem vorliegenden Koalitionsvertrag wie folgt dar: Entlastung bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich; vorab bereits jährliche Entlastung in Höhe von einer Milliarde Euro. Entlastung der Länder im Laufe der Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro zur Finanzierung von Kindergrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen; außerdem drei Milliarden Euro mehr vom Bund für die außeruniversitäre Forschung. Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur mit zusätzlich fünf Milliarden Euro für Ausbau oder Sanierung von Verkehrswegen sowie Aufstockung der Bundesmittel für die Städtebauförderung auf 600 Millionen Euro jährlich. „Und nicht zuletzt“, so Erwin Rüddel abschließend, „sagt der Bund den Ländern im Koalitionsvertrag zu, ihnen ein Drittel seiner zukünftigen finanziellen Spielräume zu überlassen, etwa wenn die Steuereinnahmen höher sind als erwartet. Das bedeutet perspektivisch eine weitere Entlastung der Länderhaushalte. Deshalb bekräftige ich meine Forderung, dass die den Kommunen zugedachten Mittel von den Ländern ungeschmälert an Städte, Kreise und Gemeinden weitergegeben werden.“

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