ROTT – Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in Rott – Alkohol, keine Fahrerlaubnis, keinen TüV

ROTT – Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss in Rott Zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen verletzt wurden, kam es am Donnerstagmittag, den 30. Mai 2019 gegen 14:00 Uhr. Ein 30jähriger Motorradfahrer befuhr mit einem Krad die L 272 aus Richtung Flammersfeld kommend Fahrtrichtung Asbach. Im Verlauf zweier Rechtskurven verlor dieser die Kontrolle über das Motorrad, kam auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit dem Pkw eines entgegenkommenden Fahrzeugführers. Durch den Zusammenstoß wurden beide Fahrzeugführer verletzt, an den Kraftfahrzeugen entstand jeweils wirtschaftlicher Totalschaden. Die Gesamtschadenshöhe wurde von der Polizei mit 10.000 Euro beziffert.

Die Strecke musste zeitweise gesperrt werden, da ausgelaufene Betriebsstoffe die Fahrbahn unbefahrbar machten.  Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Fahrer des Motorrades mit einer zu erwartenden Blutalkoholkonzentration von 2,64 Promille unter deutlichem Alkoholeinfluss stand. Ferner war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, das von ihm geführte Motorrad war nicht mehr versichert und der TüV seit fast einem Jahr abgelaufen. Aufgrund dieser Feststellungen wird sich der Fahrzeugführer des Motorrades strafrechtlich zu verantworten haben. Quelle: Polizei

Beitrag teilen