RLP – Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten Intensivbehandlungspflege verabschiedet
RLP – Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten Intensivbehandlungspflege verabschiedet – Intensivbehandlungspflegebedürftige Menschen, die unter anderem auch künstlich beatmet werden müssen, haben einen sehr komplexen medizinischen und behandlungspflegerischen Hilfebedarf. Im Vordergrund stehen ärztlich verordnete Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Gabe von Medikamenten oder Insulininjektionen oder auch sehr komplexe Maßnahmen wie die spezielle Krankenbeobachtung rund um die Uhr bei Personen, bei denen z.B. aufgrund einer Beatmung eine ständige Interventionsbereitschaft durch eine Pflegekraft gewährleistet werden muss, die sogenannte „außerklinische Intensivpflege“.
Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Markus Mai, haben gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen in Rheinland-Pfalz, der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Bundesverband privater Anbieter (bpa), dem Sozialverband VdK, der LAG Selbsthilfe Behinderter, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz ein „Papier zur Steigerung der Qualität in der ambulanten Intensivbehandlungspflege“ verabschiedet.
„Das Papier entstand aus dem Bedürfnis, alle an der ambulanten Intensivbehandlungspflege beteiligten Partner an einen Tisch zu holen und sie zu bitten, ihre Perspektive in die Diskussion einzubringen. Das ist ganz wichtig, denn es waren Leistungserbringer und Kostenträger sowie alle anderen Beteiligten wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen von Anfang an dabei. Das Thema ist sehr komplex und der Markt entwickelt sich rasant – da bedarf es einer Strategie zur Kontrolle und Verbesserung. Ziel der Gespräche war es, mögliche Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, und soweit möglich, auch schon konkrete Maßnahmen und Verantwortlichkeiten zu definieren. Ich bin froh, dass uns dies in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit allen Partnern gelungen ist. Die Entwicklungen auf Bundesebene werden wir verfolgen und uns in das Gesetzgebungsverfahren auch mit Ideen aus Rheinland-Pfalz einbringen“, sagte Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Im Rahmen mehrerer konstruktiver Fachgespräche wurden die zehn dringlichsten Handlungsfelder im Bereich der ambulanten Intensivbehandlungspflege identifiziert und mit konkreten Maßnahmen und Verantwortlichkeiten im Sinne einer Selbstverpflichtung aller Beteiligten versehen. Dazu gehören die Landesregierung Rheinland-Pfalz, aber auch die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie sämtliche Beteiligte der Fachgespräche zur ambulanten Intensivbehandlungspflege. Nach einem Jahr sollen die Ergebnisse der Maßnahmen evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
Zu den Handlungsfeldern gehören der Einsatz der Landesregierung auf der Bundesebene dafür, dass MDK und Prüfdienst der PKV künftig ein Prüf- und Begehungsrecht für ambulante Intensivbehandlungspflege erhalten. Es gibt Maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Hygieneanforderungen und einer ausreichenden fachsprachlichen Kompetenz des eingesetzten Pflegepersonals durch die Einrichtungsträger. Letztlich waren sich alle Beteiligten auch darüber einig, dass die Erhaltung und Wiedergewinnung der selbstbestimmten Teilhabefähigkeit bis hin zur Selbstständigkeit intensivbehandlungspflegebedürftiger Menschen gefördert werden soll.
„Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Kooperation mit dem Ministerium und den weiteren Partnern des runden Tisches Früchte tragen und wir dieses für die berufliche Pflege und für die betroffenen Pflegeempfänger so wichtige Eckpunktepapier verabschieden konnten. Aus unserer Sicht ist insbesondere die Absichtserklärung der Vertragspartner zu begrüßen, Gespräche über einen Rahmenvertrag führen zu wollen“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer, anlässlich der Verabschiedung des Zehn-Punkte-Papiers.