Rheinland-Pfalz will Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge erleichtern
MAINZ – Rheinland-Pfalz will Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge erleichtern – „Ziel der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es, dass Menschen, die hier leben, dazu zählen auch Flüchtlinge, ihren Lebensunterhalt selbst verdienen“, erklärten Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Integrationsministerin Anne Spiegel. Dies sei auch der Wunsch vieler Flüchtlinge, die so schnell wie möglich arbeiten möchten.
Vor der Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen gebe es derzeit aber noch viele Hürden zu bewältigen, so die beiden Ministerinnen. Dazu zählten Sprache und Qualifikation, aber auch noch bürokratische Hemmnisse, wie die sogenannte „Vorrangprüfung“. Bei der Vorrangprüfung untersucht die Bundesagentur für Arbeit zunächst, ob für eine Stelle vorrangig ein geeigneter deutscher oder EU-Bewerber zur Verfügung steht. Zwar gibt es von der Vorrangprüfung bereits heute Ausnahmen, so entfällt zum Beispiel diese Prüfung bereits in Berufen, in denen es Engpässe gibt. Auch bei bestimmten Ausbildungsberufen existiert die Prüfung nicht mehr.
„Dennoch besteht hier ein erheblicher Verwaltungsaufwand, den es zu beseitigen gibt, so Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation in Rheinland-Pfalz könne man heute schon oft sagen, dass keine bevorrechtigten Bewerber für eine Arbeitsstelle zur Verfügung stehen, ohne dass dafür ein aufwendiges und teilweise auch langwieriges Verfahren eingeleitet werden müsse.
Integrationsministerin Spiegel erläuterte, vor diesem Hintergrund hätten die Koalitionspartner in Rheinland-Pfalz den Verzicht auf die Vorrangprüfung vereinbart und in den Koalitionsvertrag geschrieben, damit Flüchtlinge schneller und unbürokratischer in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten.
Aktuell plane die Bundesregierung in einer Verordnung zum Integrationsgesetz einen auf drei Jahre befristeten Verzicht auf die Vorrangprüfung, und damit einhergehend die Zulassung für eine Tätigkeit der Leiharbeit, bei Asylbewerbern und Geduldeten in bestimmten Agenturbezirken der Bundeagentur für Arbeit, deren Arbeitslosenquote unter dem Landesdurchschnitt des Jahres 2015 liege. Für Rheinland-Pfalz wären dies die Agenturbezirke Koblenz-Mayen, Montabaur, Landau und Trier.
Rheinland-Pfalz hat gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür plädiert, im gesamten Land Rheinland-Pfalz die Vorrangprüfung und damit unnötige Hürden für Flüchtlinge und Arbeitgeber abzuschaffen. Vor dem Hintergrund der sehr guten Arbeitsmarktlage und der drittbesten Arbeitslosenquote im Ländervergleich sei dies mehr als gerechtfertigt, so die Ministerinnen Bätzing-Lichtenthäler und Spiegel.