RHEINLAND-PFALZ – Weniger Behördengänge, mehr Online-Services: Rheinland-Pfalz treibt Verwaltungsdigitalisierung voran
RHEINLAND-PFALZ – Weniger Behördengänge, mehr Online-Services: Rheinland-Pfalz treibt Verwaltungsdigitalisierung voran
Das Land Rheinland-Pfalz und seine Kommunen setzen die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam fort und verzeichnen dabei deutliche Fortschritte. Die positiven Entwicklungen standen im Mittelpunkt der zweiten landesweiten Veranstaltung zur Verwaltungsdigitalisierung des rheinland-pfälzischen Digitalisierungsministeriums, die am 10. April in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz stattfand. Rund 150 Vertreterinnen und Vertreter aus den 194 kommunalen Gebietskörperschaften nahmen daran teil.
Der Fokus der Veranstaltung lag in diesem Jahr auf den nun anstehenden Schritten zur Digitalisierung der Verwaltungen in Rheinland-Pfalz. In ihrer Grundsatzrede hob Digitalisierungsministerin Dörte Schall hervor: „Die Verwaltungsdigitalisierung ist ein politischer Schwerpunkt der Landesregierung. Wir gestalten die digitale Transformation gemeinsam mit den Kommunen.“ In diesem Rahmen wurden konkrete, nun anstehende Digitalisierungsvorhaben erörtert, etwa die Modernisierung der Datenregister, die Verstetigung einer ebenübergreifenden Fertigungsstrecke und der Einsatz von (teil-)automatisierten Verfahren.
Digitalisierungsministerin Dörte Schall betonte weiter: „Angesichts des Fachkräftemangels wird sich die öffentliche Verwaltung wandeln. Diese Transformation wollen wir als Land begleiten; denn ein starker Staat benötigt eine gut strukturierte und effizient arbeitende Verwaltung. Digitale und medienbruchfreie Verfahren helfen, Aufgaben effizienter und mit weniger Personal zu bewältigen.“
Seit Anfang 2024 unterstützt das sogenannte EfA-Rollout-Programm („Einer für Alle“) die Anbindung standardisierter digitaler Verwaltungsleistungen. Unter der Federführung des Digitalisierungsministeriums wurden zentrale Antragsverfahren technisch und rechtlich angeschlossen. Ministerin Schall erklärte dazu: „Wir haben rund die Hälfte der am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen in Rheinland-Pfalz umgesetzt und an kommunale Behörden angeschlossen – ein wichtiger Meilenstein. Wir haben damit eine wichtige Zielsetzung erfüllt und binden weiter mit Hochdruck die noch fehlenden Behörden an.“
Diese Anträge kann man schon online stellen
Bürgerinnen und Bürger können in Rheinland-Pfalz viele Anträge online stellen – rund um die Uhr und unabhängig vom Standort. Dazu gehören unter anderem:
- Bürgergeld, Handwerksgründung und Wohngeld (bereits landesweit verfügbar)
- Fast vollständig sind diese Verwaltungsleistungen angebunden:
o Kfz-An- und Ummeldung (38 von 39 Zulassungsbehörden (97 %))
o Ummeldung des Wohnsitzes (163 von 170 Meldebehörden (96 %))
o Unterhaltsvorschuss (39 von 41 Unterhaltsvorschussstellen (95 %))
- Bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 sollen die folgenden Leistungen an diesen Vollzugsbehörden angebunden sein:
o Elterngeld (30 von 41 Jugendämtern (73 %))
o Anmeldung zur Eheschließung (108 von 170 Standesämtern (64 %))
o Bauantrag (23 von 46 untere Bauaufsichtsbehörden (50 %))
o Einbürgerung (16 von 36 Einbürgerungsbehörden (39 %))
Die vollständige Anbindung dieser Dienste wird im Jahr 2025 abgeschlossen sein.
Im bundesweiten Vergleich belegte Rheinland-Pfalz 2024 den dritten Platz von 13 Flächenbundesländern. „Die digitale Transformation geht über die Bereitstellung von Online-Formularen hinaus“, betonte Digitalisierungsministerin Dörte Schall. „Wir nehmen nun auch die medienbruchfreie Bearbeitung und digitale Bescheidung in den Blick. Nur dann erreichen wir den Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger.“
Der Bund hatte 16 Fokusleistungen identifiziert, die priorisiert nach dem EfA-Prinzip erstellt wurden und nun durch die Länder an – überwiegend – kommunale Behörden anzubinden sind. Diese digitalen Antragsverfahren werden nun im Land durch das Roll-Out-Programm medienbruchfrei im Sinne einer Ende-zu-Ende-Anbindung verknüpft. Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen können dann rund um die Uhr und ortsunabhängig ihre Verwaltungsgeschäfte erledigen. Gesetzliche Grundlage bildet das Onlinezugangsgesetz (OZG) aus 2017, welches im Sommer 2024 durch ein OZG-Änderungsgesetz novelliert wurde. Ministerin Schall resümierte: „Ziel bleibt die vollständige Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen im Sinne einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Damit schaffen wir eine moderne und effiziente Verwaltung, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.“