RHEINLAND-PFALZ – ver.di fordert zeitnahe spürbare Entgelterhöhung – Arbeitgeber ohne Angebot

RHEINLAND-PFALZ – ver.di fordert zeitnahe spürbare Entgelterhöhung – Arbeitgeber ohne Angebot

Beim Verhandlungsauftakt für die Beschäftigten im Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz am 24. Oktober 2025 legte die Arbeitgeberseite, trotz deutlicher Begründung für die Notwendigkeit einer zeitnahen und spürbaren Lohnerhöhung, kein entsprechendes Angebot vor. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte den Tarifvertrag fristgemäß gekündigt und für die Beschäftigten eine Entgelterhöhung mit einem deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn, der im kommenden Jahr auf 13,90 € steigt, gefordert. Ebenso fordert ver.di eine neue, faire und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasste Entgeltstruktur.

Bereits bei einem ersten Gespräch über eine neue Entgeltstruktur im Juli 2025 signalisierten die Arbeitgeber, dass auch für sie eine zeitnahe und spürbare Entgelterhöhung von Bedeutung sei.

In den Verhandlungen am 24. Oktober 2025 war dies jedoch kein Thema mehr. Der Arbeitgeberverband war lediglich bereit, weitere Termine zur Überarbeitung einer neuen Entgeltstruktur zu vereinbaren. Von einem Angebot einer Entgelterhöhung, um den Zeitraum zu überbrücken, bis die neue Entgeltstruktur eingeführt wird, war nichts mehr zu hören.

„Die Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend eine spürbare Entgelterhöhung und dürfen nicht länger auf eine gerechte Bezahlung warten. Es hat den Anschein, dass die Arbeitgeber, die Entgelterhöhungen wie in den vergangenen Jahren auch in die Länge ziehen wollen“, betonte Tanja Lauer, die ver.di-Fachbereichsleiterin. „Die Arbeitgeber müssen jetzt liefern, ansonsten werden die Beschäftigten aktiv in den Betrieben zeigen, was sie davon halten.“

Die ver.di Forderung konkret: Ein Stundenlohn von 16 € in der niedrigsten Entgeltgruppe und entsprechend prozentual angepasst alle weiteren Entgeltgruppen. Ein neues Entgeltgruppensystem, das für alle Beschäftigtengruppen (kaufmännisch und gewerblich) gilt, dies bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Unter anderem betroffen sind die Beschäftigten in den Betrieben bei Hermes Germany GmbH, DPD Deutschland GmbH, BLG Handelslogistik GmbH & Co. KG, ELSEN Logistik GmbH, Kühne + Nagel (AG & Co.) KG.

Beitrag teilen