RHEINLAND-PFALZ – ver.di fordert eine verbindliche Beteiligung der Personalräte und Studierendenvertreter/innen (Asten) bei der Entwicklung und Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz
RHEINLAND-PFALZ – ver.di fordert eine verbindliche Beteiligung der Personalräte und Studierendenvertreter/innen (Asten) bei der Entwicklung und Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz – Die Bewältigung der Corona-Pandemie verlangt an den Hochschulen den Beschäftigten und den Studierenden eine Menge ab.
Das Umstellen von Lehre und Studium auf eine reine Online-Form im Sommersemester, hat zu großen Belastungen geführt. Der Aufwand für die Erstellung der Lehrangebote in digitaler Form ist, da es wenig Vorlauf gab, aufwändig, dies auch noch im Home-Office zu absolvieren war sehr anspruchsvoll. Auch für die Studierenden war das reine Online-Studium aus vielen Gründen eine besondere Belastung.
Oft ist z.B. die räumliche Situation für Beschäftigte und Studierende für Home-Office oder Home-Learning wegen Raummangel oder schlechter Datenverbindung nicht geeignet.
Nun sind die Hochschulen in einen unterschiedlich ausgeprägten eingeschränkten Regelbetrieb gegangen. Dadurch werden neue Anforderungen an Infektionsschutz und Hygieneregeln gestellt. Auch an den Hochschulen ist der beste Infektionsschutz auf das Mitmachen und die Akzeptanz aller angewiesen. Das geht umso besser, wenn alle Beteiligten durch ihre Vertretungen auch bei der Entwicklung der Maßnahmen eingebunden sind. Daher fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dass Personalräte und die Allgemeinen Studierendenausschüsse in die „Corona Teams“, „Krisenstäbe“, „Task-Forces“ etc. einbezogen werden: „Die Personalräte, weil der gesamte Arbeits- und Gesundheitsschutz mitbestimmungspflichtig ist – die Studierenden, weil sie Experten/innen in ihrer Sache sind und sie genau formulieren können, wo die Bedarfe der Studierenden in der jetzigen Situation an den einzelnen Hochschulen liegen“, so der Landesbezirksfachbereichsleiter Peter Schmitt.
Sind in den zwölf staatlichen Hochschulen des Landes, in acht Einrichtungen die Personalräte verbindlich einbezogen, ist bei der Beteiligung der Studierendenvertretungen noch deutlich Luft nach oben. Nur an zwei Einrichtungen sind die Asten verbindlich einbezogen. „Auch um die Akzeptanz der Maßnahmen wie Maskenpflicht, die Verknappung der studentischen Arbeitsplätze usw. sicherzustellen, sollten die Asten sowie die Personalräte überall verbindlich und kontinuierlich einbezogen werden“, betont die Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Wiebke Koerlin.