RHEINLAND-PFALZ – Sicher durch den Sommer mit Hitzeschutz für Beschäftigte
RHEINLAND-PFALZ – Sicher durch den Sommer mit Hitzeschutz für Beschäftigte
Mit dem Klimawandel nehmen extreme Wettersituationen wie Hitzewellen in den Sommermonaten weiter zu. Das hat nicht nur Auswirkungen auf das persönliche Wohlbefinden, sondern auch auf die Arbeitswelt: Hohe Temperaturen können die Gesundheit der Beschäftigten gefährden und ihre Leistungsfähigkeit einschränken. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind daher geeignete Schutzmaßnahmen, die an die jeweiligen Arbeitsbedingungen angepasst sind, von besonderer Bedeutung.
Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Dörte Schall appelliert an alle Arbeitgeber, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten sowohl bei Tätigkeiten in Innenräumen als auch im Freien möglichst vermieden wird: „Der Arbeitsschutz liefert vielfältige Ansätze und Hilfestellungen, um Beschäftigte im Sommer vor den Auswirkungen hoher Temperaturen am Arbeitsplatz zu schützen. Für die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen.“
So müssen im Rahmen der vom Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung auch Gefahren durch Hitze berücksichtigt und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Tätigkeiten in Innenräumen sieht die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 bei sommerlicher Hitze eine Staffelung der Maßnahmen abhängig von der Raumtemperatur vor: Wird im Arbeitsraum eine Lufttemperatur von 26 Grad Celsius überschritten, sollen zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden; ab einer Lufttemperatur von mehr als 30 Grad Celsius ist dies Pflicht. Zu den in der Arbeitsstättenregel beispielhaft aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem die effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftungseinrichtungen, der Einsatz von Ventilatoren, die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung sowie eine zeitweise Lockerung der Bekleidungsregeln. Steigt die Lufttemperatur im Raum auf über 35 Grad Celsius, ist dieser ohne weitere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Auch bei Arbeiten im Freien ist Vorsicht geboten: Neben der Hitzebelastung muss hier insbesondere die Gefährdung durch UV-Strahlung berücksichtigt werden. Wer vorwiegend draußen arbeitet, ist einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an Hautkrebs zu erkranken. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, auch solche arbeitsbedingten Gefährdungen zu ermitteln und daraus geeignete technische, organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen abzuleiten. Besonders wirksam ist dabei ein Zusammenwirken mehrerer Schutzmaßnahmen.
„Bei hohen sommerlichen Temperaturen ist es wichtig, insbesondere auch auf den Schutz besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen wie Älteren, Jugendlichen, Schwangeren und stillenden Müttern zu achten“, betonte Arbeitsministerin Dörte Schall abschließend.
Der Hitzeaktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz enthält praxisnahe Hinweise zu Maßnahmen im Arbeitsschutz. Arbeitgeber und Beschäftigte können sich bei Fragen zum Arbeitsschutz außerdem an die Fachleute der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (Arbeitsschutzbehörden) wenden. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 (Raumtemperatur) ist auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingestellt.