RHEINLAND-PFALZ – Rheinland-Pfalz stärkt Inklusion im Landesdienst

RHEINLAND-PFALZ – Rheinland-Pfalz stärkt Inklusion im Landesdienst – Erhöhung der Förderpauschale für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beschlossen

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat einen weiteren Schritt zur Förderung der Inklusion im Landesdienst beschlossen. Der Ministerrat stimmte dem Vorschlag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu, die Förderpauschale für die befristete Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, die über das Programm zur Beschäftigung arbeitsloser, schwerbehinderter Menschen im Landesdienst gefördert werden.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Förderpauschalen für befristete Arbeitsverhältnisse um 50 Prozent erhöht. Dies bedeutet eine Anpassung auf bis zu 1.200 Euro für Teilzeit- und 1.650 Euro für Vollzeitbeschäftigungen. Die Pauschalen wurden seit Einführung im Jahr 1998 nicht angepasst. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst zu steigern und die Vorbildfunktion des Landes als inklusiver Arbeitgeber zu stärken.

„Mit der Erhöhung der Förderpauschale setzen wir ein klares Zeichen für die Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz“, erklärte Sozialministerin Dörte Schall in Mainz. „Die Anpassung der Pauschalen wird es den Dienststellen erleichtern, Menschen mit Behinderungen einzustellen und ihnen eine nachhaltige Inklusion in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.“
Die Landesregierung verfolgt konsequent das Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst auf mindestens sechs Prozent zu erhöhen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Erhöhung der Förderpauschale ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen und die inklusiven Strukturen im Landesdienst weiter auszubauen.
Die Maßnahme ist Teil des Landesbeschäftigungsprogramms, das seit 1991 besteht und in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit umgesetzt wird. Durch die Erhöhung der Förderpauschale wird erwartet, dass mehr Beschäftigungsverhältnisse entstehen, die langfristig zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsquote beitragen.
„Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bleibt damit ihrer Vorreiterrolle in der Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft treu und setzt sich aktiv für die Erschließung der Potenziale und Talente von Menschen mit Behinderungen ein“, betonte Sozialministerin Schall.

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