RHEINLAND-PFALZ – Rheinland-Pfalz stärkt Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin
RHEINLAND-PFALZ – Rheinland-Pfalz stärkt Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin – Erweiterung der Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung
Anlässlich des Runden Tisches Geburtshilfe gab Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bekannt, dass Rheinland-Pfalz zur Stärkung der Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin im Land die Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung vom 14. Januar 2020 ergänzen werde.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte die geplante Ergänzung. „Sicherstellungszuschläge sichern kleinen Krankenhäusern das Überleben. Mit der Erweiterung der Landesverordnung geht Rheinland-Pfalz über die bundesweit geregelten Kriterien für die Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin hinaus. Dadurch erhalten kleine Krankenhäuser mit unverzichtbaren geburtshilflichen und kindermedizinischen Abteilungen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, einen Sicherstellungszuschlag zu erhalten. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der stationären Versorgung“, betonte die Ministerpräsidentin.
„Für die Versorgung unserer Bevölkerung brauchen wir nicht nur die großen Maximalversorger, sondern ebenso auch die kleinen Krankenhäuser in der Fläche. Diese unterstützen wir bereits durch die mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft getretene Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung. Zum Erhalt der flächendeckenden stationären Grund- und Notfallversorgung haben wir mit dieser Verordnung gesetzliche Spielräume genutzt, so dass nun mehr Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz von Sicherstellungszuschlägen profitieren können“, erklärte die Ministerin im Rahmen des Runden Tischs Geburtshilfe.
Die Landesregierung unterstützt schon seit Jahren die Forderung der Krankenhäuser nach einer fairen Krankenhausfinanzierung. „Die Höhe der DRG-Fallpauschalen ist nicht ausreichend, um insbesondere auch unverzichtbare Geburtshilfen sowie die Kinder- und Jugendmedizin kostendeckend zu betreiben. Die unzureichende Vergütung ist eine der wesentlichen Ursachen dafür, dass in den letzten Jahren bundesweit an vielen Krankenhausstandorten der Betrieb geburtshilflicher Abteilungen eingestellt wurde“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Dies kann man so nicht hinnehmen. Bis zur Umsetzung einer Reform der Krankenhausfinanzierung, die erfahrungsgemäß noch einige Zeit benötigen wird, ist aus meiner Sicht das gesetzlich normierte Mittel des Sicherstellungszuschlages zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung das Mittel der Wahl“, sagte die Ministerin.
Stärkung der Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin:
Nach den bundeseinheitlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Vorgaben ist ein Krankenhaus für die Basisversorgung im Bereich Geburtshilfe unverzichtbar, wenn mindestens 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren durch die Schließung des Krankenhauses mehr als 40 PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden.
Im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist ein Krankenhaus für die Basisversorgung unverzichtbar, wenn mindestens 800 Kinder- und Jugendliche durch die Schließung des Krankenhauses mehr als 40 PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden.
Diese Krankenhäuser können bei Vorliegen der weiteren vom G-BA festgelegten Voraussetzungen, wie z.B. einem finanziellen Defizit, einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Nach den vom G-BA beschlossenen Vorgaben liegt ein geringer Versorgungsbedarf bei der Geburtshilfe erst vor, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 20 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren je Quadratkilometer liegt. Im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nimmt der G-BA einen geringen Versorgungsbedarf erst an, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unter 22 Einwohnern je Quadratkilometer liegt.
„Rheinland-Pfalz ist ein starker Partner der Krankenhäuser im Land. Bei uns gibt es einige Krankenhäuser, die für die flächendeckende Versorgung in den Bereichen Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin nach den G-BA Kriterien als unverzichtbar gelten, aber allein deshalb keine Unterstützung zur Finanzierung der notwendigen Vorhaltungen erhalten, weil ihr Einzugsbereich eine höhere Bevölkerungsdichte als eben diese 20 bzw. 22 Frauen bzw. Kinder- und Jugendliche pro Quadratkilometer aufweist.
Die bundesrechtlichen Kriterien berücksichtigen die regionalen Besonderheiten eines Landes wie Rheinland-Pfalz nicht im erforderlichen Umfang. Zum Erhalt der flächendeckenden stationären Grund- und Notfallversorgung sehen wir daher auch in den Bereichen Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin die Notwendigkeit, die Obergrenze für die Einwohnerdichte auf 50 Einwohner – Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren bzw. Kinder- und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – pro Quadratkilometer anzuheben“ erläuterte Bätzing-Lichtenthäler.