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RHEINLAND-PFALZ – Neue Ombudsstelle ist wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte pflegebedürftiger Menschen

RHEINLAND-PFALZ – Neue Ombudsstelle ist wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte pflegebedürftiger Menschen

Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen können sich bei Konflikten und Problemen in ihrer Einrichtung seit diesem Sommer an die Ombudsperson des Landes Rheinland-Pfalz, Sven Lefkowitz, wenden. Die neue Ombudsstelle für Einrichtungen der Pflege hat ihren Sitz beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Mainz. Die Ombudsperson arbeitet unparteiisch und unabhängig.

Sozialministerin Dörte Schall: „Die Einrichtung einer Ombudsstelle ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte pflegebedürftiger Menschen sowie ihrer Angehörigen. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege sowie deren Angehörigen steht damit eine unabhängige Anlaufstelle zur Verfügung, die Sorgen aufnimmt und bei Konflikten vermittelt. Das neue Angebot unterstreicht das Engagement der Landesregierung, die Position pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern, Probleme offen und frühzeitig anzusprechen und gemeinsam Lösungen zu finden. Ich freue mich, dass mit Sven Lefkowitz eine Persönlichkeit als Ombudsmann gewonnen werden konnte, die langjährigen praktischen Erfahrungen im Pflegebereich gesammelt hat und die Pflegelandschaft in Rheinland-Pfalz bestens kennt.“

„Als Ombudsmann habe ich ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte von Pflegebedürftigen und stehe allen Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Bevollmächtigten, Betreuerinnen und Betreuern sowie Angehörigen bei Meinungsverschiedenheiten und Problemen im Zusammenhang mit den Einrichtungen der Pflege zur Seite. Ziel ist es, bei Streitigkeiten unbürokratisch zu vermitteln oder diese gar nicht erst aufkommen zu lassen“, so Sven Lefkowitz.

Mit der neuen Ombudsstelle setzt die Landesregierung ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Die Ombudsperson darf erst dann tätig werden, wenn sie von den betroffenen Bewohnerinnen oder Bewohnern bzw. deren Bevollmächtigten oder Betreuerinnen und Betreuern beauftragt wurde. Ratsuchende können telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Ombudsmann aufnehmen, um ihr Anliegen zu besprechen.

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