RHEINLAND-PFALZ – Neue Hilfen für psychisch Erkrankte

RHEINLAND-PFALZ – Neue Hilfen für psychisch Erkrankte – Landesgesetz einstimmig verabschiedet.

Mit den Stimmen aller Fraktionen ist im rheinland-pfälzischen Landtag das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen verabschiedet worden. „Mit dem neuen Landesgesetz schaffen wir einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen der psychisch erkrankten Personen und den berechtigten Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit. Wir verbessern die gesetzlichen Grundlagen für Hilfen und Schutzmaßnahmen psychisch erkrankter Menschen, um eine Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Menschen soweit wie möglich zu vermeiden. Außerdem werden mit dem Gesetz die Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Personen gestärkt“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

In der modernen Psychiatrie gilt der Grundsatz des Trialogs: Das bedeutet, dass alle Belange psychisch erkrankter Menschen gleichberechtigt zwischen Betroffenen, Angehörigen und professionell Tätigen auszuhandeln sind. Rheinland-Pfalz pflegt diesen Trialog seit Beginn der Psychiatriereform im Land. Folgerichtig wurden die Partnerinnen und Partner in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung einschließlich der Landesverbände der Betroffenen und ihrer Angehörigen von Anbeginn in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen. Der lebendige und fruchtbare Austausch mit den Partnerinnen und Partner lässt sich auch an ihrer großen Beteiligung im Rahmen der externen Anhörung ablesen: In den insgesamt 26 eingegangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf durchgängig begrüßt, es wurden auch zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht, von denen die Landesregierung nach intensiver Prüfung einen großen Teil aufgegriffen hat.

„Besonders wichtig ist mir, dass wir mit dem neuen Landesgesetz die Zusammenarbeit in den kommunalen Gemeindepsychiatrischen Verbünden stärken und auch finanzielle Anreize für eine adäquate Ausstattung der Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie setzen“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Je besser gemeindepsychiatrische Hilfen vor Ort ausgebildet sind und die Leistungserbringer im Gemeindepsychiatrischen Verbund zusammenarbeiten, umso besser ist die Qualität der Versorgung und Unterstützung psychisch erkrankter Menschen, insbesondere der chronisch schwer Erkrankten mit komplexem Hilfebedarf. Hierdurch können wiederum die Häufigkeit und die Dauer von Unterbringungen reduziert werden.“

Mit der Neufassung des bisherigen Psychisch Kranken Gesetzes (PsychKG) als neues Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) setzt die Landesregierung auch einen Auftrag aus dem aktuellen Koalitionsvertrag um. Das Landesgesetz wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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