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RHEINLAND-PFALZ – Ministerrat beschließt Entwurf eines Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen

RHEINLAND-PFALZ – Ministerrat beschließt Entwurf eines Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen – „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Hilfen, Schutzmaßnahmen und die Durchführung der Unterbringung für psychisch erkrankte Personen weiter verbessert. Wir stellen die Weichen für eine Stärkung der gemeindepsychiatrischen Strukturen und die Zusammenarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund, damit Betroffene und ihre Angehörigen noch besser unterstützt werden. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf die Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Personen gestärkt“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Der Ministerrat hatte in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) beschlossen.

Die Novelle des derzeitigen Gesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG) zielt auf die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe psychisch kranker Menschen ab. Infolge zwischenzeitlich erfolgter rechtlicher und materieller Veränderungen in der Behandlung und Unterbringung psychisch erkrankter Menschen, bedarf das PsychKG einer grundsätzlichen Revision und Anpassung. Darüber hinaus besteht ein Änderungsbedarf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Fixierungen vom 24. Juli 2018.

Die Ministerin weiter: „Durch die Hilfen im engeren Sinne soll insbesondere die Unterbringung psychisch Erkrankter so weit wie möglich vermieden werden. Mit dem neuen PsychKHG tragen wir außerdem dazu bei, in sensiblen Bereichen, wie der Zulässigkeit von Fixierungen, Rechtssicherheit sowohl für die Betroffenen als auch für die Beschäftigten zu schaffen“.

Nach der Grundsatzbilligung des Gesetzentwurfs durch den Ministerrat am 28. April 2020 wurde dieser den Mitgliedern des Landespsychiatriebeirates, den Trägern der rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugseinrichtungen sowie weiteren Verbänden, Arbeitskreisen, Stellen und Personen übermittelt mit der Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. In den insgesamt 24 eingegangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf durchgängig begrüßt.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag weitergegeben. Das neue Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen soll voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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