RHEINLAND-PFALZ – Mehr Geld für Kommunen

RHEINLAND-PFALZ – Mehr Geld für Kommunen – Land erhöht Fördersumme des Landesprogramms Gemeindeschwesterplus

Alle 24 Landkreise und 12 kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz setzen das Landesprogramm Gemeindeschwesterplus um. Dafür erhalten sie in diesem Jahr mehr Geld: Das Land erhöht die maximale Förderung auf 106.950,00 Euro. Insgesamt stehen im Landeshaushalt dafür 3.810.000 Euro zur Verfügung.

„Gemeindeschwesterplus ist ein wahrer Zugewinn für die älteren Menschen in unserem Land. Um die Kommunen deutlich spürbar zu entlasten, passen wir den Förderbetrag an die gestiegenen Kosten und die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst an“, erklärt Ministerin Schall.“

Durch die Anpassung wird die Tarifsteigerung im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) um 2,8 Prozent zum 01.05.2025 aufgenommen. Eine Förderrichtlinie zum Landesprogramm Gemeindeschwesterplus sieht vor, dass der Förderbetrag ab 2026 automatisch mit der Tarifentwicklung des TVöD steigt. Voraussetzung ist, dass im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mindestens 1,5 Vollzeitstellen für Gemeindeschwesterplus besetzt sind.

Über das Landesprogramm Gemeindeschwesterplus

Das Angebot Gemeindeschwesterplus richtet sich an ältere Menschen, die noch keine Pflege benötigen, aber Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt wünschen. Die Fachkräfte Gemeindeschwesterplus besuchen die Menschen nach deren vorheriger Zustimmung zu Hause und beraten sie kostenlos und individuell. Das Angebot umfasst sowohl präventiv ausgerichtete Beratung, beispielsweise zur sozialen Situation, zur gesundheitlichen und hauswirtschaftlichen Versorgung, Wohnsituation, Mobilität oder zu Hobbys und Kontakten, als auch die Vermittlung von wohnortnahen und gut erreichbaren Teilhabeangeboten wie beispielsweise geselligen Seniorentreffen, Bewegungsangeboten, Veranstaltungen oder interessanten Kursen. Eine weitere Aufgabe der Fachkraft Gemeindeschwesterplus ist es, entsprechende Angebote in den jeweiligen Regionen anzuregen oder zu initiieren und damit die Entwicklung gesundheits- und selbstständigkeitsfördernder Infrastrukturen in den Kommunen zu stärken. Weitere Informationen zum Landesprogramm Gemeindeschwesterplus und zur Förderrichtlinie finden Sie unter: https://mastd.rlp.de/themen/soziales/gut-leben-im-alter/gemeindeschwester-plus

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