RHEINLAND-PFALZ – Landesregierung fördert Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung
RHEINLAND-PFALZ – Landesregierung fördert Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung
Für eine verbesserte Wohnraumsicherung und zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie im Anschluss an den Beteiligungsprozess „Armut begegnen – gemeinsam handeln“ den Aktionsplan des Landes sowie die Förderung von Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung auf den Weg gebracht.
„Der Beteiligungsprozess hat die große Bedeutung von guter Beratungsarbeit – auch im Bereich des Wohnens – aufgezeigt,“ so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Die beste Form der Hilfe ist die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.“
Um die präventiven Strukturen im Land zu stärken, unterstützt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Arbeit von Fachberatungsstellen. Zunächst werden landesweit fünf Fachberatungsstellen durch das Ministerium gefördert. „Professionelle Beratung kann negativen Lebensverläufen präventiv vorbeugen und Ratsuchende wirksam in ihrer Situation unterstützen. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ist ein ausgewiesener Beratungsbedarf zur Vermeidung von Wohnraumverlust vorhanden“, so die Ministerin.
Daher fördert die Landesregierung Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung modellhaft in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und interessierten Kommunen. Die Beratungsstellen sollen sich nicht nur um Obdachlose, die auf der Straße leben, kümmern, sondern auch um Menschen, die von den Kommunen nach dem Polizei- und Ordnungsrecht in Ersatzwohnraum untergebracht sind oder denen der Verlust des Wohnraums droht.
Schwerpunkte der Beratungsarbeit sind insbesondere die Sicherung von Wohnraum durch die Kontaktaufnahme zu Vermietern und Leistungsbehörden, falls erforderlich die Vermittlung kurzfristiger Übernachtungsmöglichkeit in Notunterkünften und Herbergen, die Vermittlung und Hilfe bei der Beschaffung von Wohnraum, die Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme kurzfristiger existenzsichernder Ansprüche, die Klärung von weitergehenden Ansprüchen aus der Sozialgesetzgebung und Unterstützung bei deren Durchsetzung und die Beratung bei persönlichen und sozialen Problemen sowie die Entwicklung möglicher Perspektiven.
Das Ministerium fördert die Einrichtung von Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung zunächst für zwei Jahre mit einer Anschubfinanzierung für Personal- und Sachkosten in Höhe von bis zu 48.750 Euro jährlich. Die Standorte der fünf geförderten Beratungsstellen liegen in den Städten Kaiserslautern und Landau, im Rhein-Lahn-Kreis sowie in den Landkreisen Mainz-Bingen und Birkenfeld. Die Förderung gilt damit sowohl für städtische Ballungszentren als auch für den ländlichen Raum.