RHEINLAND-PFALZ – Justizminister Herbert Mertin unterzeichnet Verordnung zur Ausbildungsreform im rheinland-pfälzischen Justizvollzug

RHEINLAND-PFALZ – Justizminister Herbert Mertin unterzeichnet Verordnung zur Ausbildungsreform im rheinland-pfälzischen Justizvollzug – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Entscheidung des Ministers

Mit der Unterzeichnung der Verordnung zur Ausbildungsreform im Justizvollzug des Landes Rheinland-Pfalz, durch Justizminister Herbert Mertin, wird ab 01. Januar 2021 die Ausbildungszeit für die Beschäftigten im allgemeinen Vollzugsdienst von 24 Monate auf 18 Monate verkürzt.

Die Verkürzung der Ausbildung würde auch den saarländischen Justizvollzug treffen. Rheinland-Pfalz bildet an der Justizvollzugsschule in Wittlich auch Beamtinnen und Beamte für saarländische Justizvollzugsanstalten aus.

Beide Vorhaben stoßen bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Kritik. „Eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ein halbes Jahr entwertet die Ausbildung zum Vollzugsbeamten und zur Vollzugsbeamtin“, so der zu zuständige Landesbezirksfachbereichsleiter bei ver.di, Paul-Christian Koch.

Der Justizvollzug brauche gut ausgebildete und fähige Beamte/innen, die Struktur der Gefangenen im Justizvollzug werde immer schwieriger, so Koch. Statt darauf zu reagieren und die Ausbildung zu modernisieren und mit neuen Inhalten anzureichern, solle genau das Gegenteil gemacht werden. Der Gedanke der Resozialisierung könne nur mit einer ausreichenden Anzahl von Beschäftigten im Vollzugsdienst mit guter Ausbildung mit Leben erfüllt werden.

Neben ver.di hatte sich auch der Hauptpersonalrat und der Beamtenbund gegen eine Verkürzung der Ausbildungszeiten ausgesprochen. „Trotz des Votums beider Gewerkschaften und Verbände und der Personalräte setzt sich Minister Mertin über die geäußerten Bedenken hinweg und sorgt mit einem Federstrich für die Abwertung der Ausbildung in einem besonders sensiblen Bereich,“ so Koch. ver.di habe sich in einer umfangreichen Stellungnahme für die Beibehaltung der vierundzwanzigmonatigen Ausbildung eingesetzt und darüber hinaus konkrete Vorschläge zur Anreicherung der Ausbildungsinhalte gemacht.

„Selten habe ich einen dermaßen beratungsresistenten Minister erlebt wie Justizminister Herbert Mertin,“ so der Gewerkschafter. Koch zeigte sich über die Haltung des Ministers enttäuscht und machte gleichzeitig deutlich, dass für ver.di das Thema mit der ab 01. Januar 2021 geltenden neuen Verordnung nicht erledigt ist.

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