RHEINLAND-PFALZ – Debatte um Legislaturverlängerung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
RHEINLAND-PFALZ – Debatte um Legislaturverlängerung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz: ver.di bezeichnet Ausschussempfehlung als vertretbaren Kompromiss
Der Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie des Landtages Rheinland-Pfalz, sprach sich am heutigen Donnerstag, 29. Oktober 2020, mehrheitlich für die Beschlussempfehlung aus, das Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz zu ändern und damit die Amtszeit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz bis zum 31. Juli 2021 zu verlängern. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das als umsichtig und als für alle Beteiligten vertretbaren Kompromiss.
ver.di hatte sich in der Auseinandersetzung über die vom Vorstand der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz selbst initiierte Verschiebung der Kammerwahlen entschieden gegen eine Verlängerung der Legislaturperiode ausgesprochen, da auch die Landespflegekammer nicht außerhalb der üblichen Normen und Konventionen stehe. Das Wahlrecht sei ein sehr zentrales Element der Demokratie. Die von der Gewerkschaft ver.di repräsentierten Pflegefachpersonen monierten, dass der Kammervorstand eigenmächtig und ohne vorrangige Berücksichtigung niedrigschwelliger Lösungsmöglichkeiten agierte.
Sebastian Czech, Pflegefachmann an der Universitätsmedizin Mainz und der von ver.di im Rahmen der Expertenanhörung benannte Sachverständige sagt dazu: „Es ist zu begrüßen, dass das Parlament sich unserer Argumente gegenüber nicht verschlossen hat. Der Vorstand der Landespflegekammer hat letztlich eigensinnig und ohne Legitimation des höchsten Kammerorgans, der Vertreterversammlung, gehandelt sowie Treu und Glauben der Landespolitik in einer Ausnahmesituation ausgenutzt. Die Vertreterversammlung erfuhr nachweislich erst am 21. August 2020 – somit ganze zwei Monate nach dem Schreiben von Herrn Dr. Mai an die Fraktionsvorsitzenden, welches auf den 22. Juni 2020 datiert ist – von dem Vorhaben. Jedoch wurde hier der Anschein erweckt, als wäre die Initiative ursprünglich von der Landespolitik ausgegangen. Ein Debakel bahnte sich an. Die Entscheidung des Ausschusses beendet nun den Disput und stärkt auch den Selbstverwaltungsgedanken der Pflegepersonen.“
Die Entscheidung sei auch deshalb sinnvoll, da der Kammervorstand das Wahlverfahren hinausgezögert, die notwendigen Dokumente zur Sammlung von Unterstützerunterschriften bis zum heutigen Tag bewusst zurückgehalten und somit in einer Pandemie wertvolle Zeit verschenkt habe. Das habe unter den gegebenen Umständen dazu geführt, dass der 23. April 2021 als Wahltag kleine Listen fraglos benachteiligen würde. Das wäre aus ver.di Sicht nicht richtig.
Die Präsidentin des ver.di-Pflegebeirates und Mitglied der Vertreterversammlung der Pflegekammer, Silke Präfke betont, dass nun ein gangbarer Mittelweg gefunden sei. Präfke erwartet, dass die Anträge der ver.di-Vertreter zur Herabsetzung der Unterstützerunterschriften von 150 auf 10 sowie Einführung einer Sitzequote für die Altenpflege umgehend im Umlaufbeschluss zur Entscheidung vorgelegt werden. Diese würde sicherstellen, dass in der Kammer zuvorderst jene Pflegepersonen zu Wort kommen, die tatsächlich noch patientennah arbeiten. Der Vorstand der Landespflegekammer hat dies bisher mit Schreiben vom 12. Oktober 2020 abgelehnt.
Die ver.di-Vertreterin kritisiert, dass die geplante Vertreterversammlung am 4. November alternativlos abgesagt wurde: „Jetzt findet lediglich ein Austausch per Video statt. Ich erwarte, dass die Entscheidungsbefugnis der Vertreterversammlung nicht länger umgangen wird. Die Unterstützungsunterschriften müssen gerade jetzt in der Pandemie runter und das Wahlverfahren muss umgehend ohne zeitliche Verzögerung in Gang gesetzt werden.“ Sie mahne den Kammervorstand eindringlich, jetzt keine weitere Zeit zu verlieren und alle Formalien zugänglich zu machen. Silke Präfke abschließend: „Ich möchte, dass die Landespflegekammer eine Mitmachkammer wird. Dazu gehören Offenheit gegenüber allen Mitgliedern und eine stetige Kommunikation.“