RHEINLAND-PFALZ – Arbeitsministerin Dörte Schall erklärt Tarifvertrag im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich
RHEINLAND-PFALZ – Arbeitsministerin Dörte Schall erklärt Tarifvertrag im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich
Arbeitsministerin Dörte Schall hat auf den gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien sowie auf Empfehlung des rheinland-pfälzischen Tarifausschusses den Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Hessen und Rheinland-Pfalz vom 1. Januar 2025 für das Land Rheinland-Pfalz für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und wird in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ministerin Schall betonte: „Die Allgemeinverbindlicherklärung sichert faire Löhne und Wettbewerbsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk und schützt vor Lohndumping. Die Beschäftigten und auch die tarifgebundenen Unternehmen profitieren davon, dass faire Bedingungen für alle gelten.“ In diesem Handwerk, das Tradition, Fachwissen und körperlich anspruchsvolle Arbeit vereint, habe die Fachkräftesicherung eine große Bedeutung. Hierzu leiste die Allgemeinverbindlicherklärung einen wichtigen Beitrag, so die Ministerin.
Die Allgemeinverbindlicherklärung des Lohn- und Gehaltstarifvertrags für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Hessen und Rheinland-Pfalz vom 1. Januar 2025 wurde für das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam vom Landesinnungsverband des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks Hessen, dem Landesinnungsverband Rheinland-Pfalz des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt beantragt.
Der Tarifvertrag betrifft knapp 600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Rheinland-Pfalz. Die Stundenlöhne werden zwischen 13,26 Euro und 21,86 Euro festgelegt.


















